Bausachverständiger & Fachjournalist

Rolf Hoffmann

Lüftungsleitfaden – Eine kleine Anleitung !

Unsere Wohnungen haben in den letzten Jahren einen Wandel vollzogen und sind in den letzten Jahrzehnten immer komfortabler geworden. Sie wurden unter energiesparenden Gesichtspunkten renoviert und/oder saniert.

Einige Änderungen im Überblick:

  • Ersatz des in der Raummitte stehenden Ofens durch automatisch regulierende Heizkörper an den Außenwänden.
  • Ersatz von einfach verglasten Fenstern durch dichte und wärmedämmende
  • Dicht schließende Eingangstüren.

Durch diese Maßnahmen gingen die Zugerscheinungen in den Wohnungen deutlich zurück, kalte Zonen sind kaum noch vorhanden, der Schallschutz hat sich verbessert, der erforderliche Heizwärmebedarf ist um mehr als 2/3 des ursprünglichen Verbrauchs gesenkt worden, usw.

   

All diese Veränderungen erfordern zwangsläufig ein Umdenken, sowie ein anderes Wohnverhalten. Aus technischer (bauphysikalischer) Sicht stehen die Änderungen in komplexem Zusammenhang, welcher hier kurz dargestellt werden soll:

Die ehemaligen, in der Raummitte stehenden Öfen hatten einen hohen Strahlungsanteil, welche kühle Wandteile (Außenwände) aufheizen konnten. Gleichzeitig sorgte der Kaminzug für einen stetigen leichten Unterdruck, so dass aus den undichten Fenstern laufend Frischluft nachströmen konnte. Die Fenster und Türen waren undicht, um den Luftbedarf des Ofens ausreichend decken zu können.

Darüber hinaus hatten die Fenster mit der Einscheibenverglasung einen „Kondensattrockener“ eingebaut. Fand sich innen eine zu hohe Feuchte, so kondensierte das Wasser an der Scheibe und lief geordnet am unteren Wasserschenkel durch die dort vorhandene Bohrung nach außen ab.

In den heutigen Wohnungen wurden nun das Eine oder andere bzw. alle dieser alten „Systemkomponenten“ wegsaniert, sie fehlen demnach heute. Dies hat nicht zur Folge, dass falsch gebaut oder saniert wurde, sondern dass ein anderes „System“ erstellt wurde, welches nun eine andere „Bedienungsanleitung“ benötigt.
Beispielhaft sei hier erwähnt, dass moderne Fenster keine Kondensat-Falle mehr darstellen – dies werden nun oft die Wände – hier vor allem Wandecken, Nischen oder Wandflächen hinter Schränken, weil diese nicht ausreichend warm sind.

Grundsätzlich gilt:

Alle Räume müssen ausreichend beheizt werden. „Ausreichend“ im physikalischen Sinn bedeutet, dass die Oberflächentemperaturen der Wände mindestens 12,6°C warm sein müssen (bei 20°C Lufttemperatur und 50% relativer Luftfeuchtigkeit), auch bei -5°C Außenlufttemperatur. Sollte dies aus bautechnischer Seite nicht sichergestellt sein, so ist die Raumluftfeuchte zu begrenzen und/oder die Raumlufttemperatur zu erhöhen. Da Schlafzimmer selten auf die erforderlichen 20°C beheizt werden, sollte man diese Räume besonders beachten: Kalte Luft kann weniger Wasserdampf aufnehmen als warme Luft. Sind die Wände eines Raumes kalt, so kondensiert sehr früh überschüssige Feuchte aus der Luft an der Wand, ohne dass dies sichtbar wird (wie etwas beim Spiegel im Badezimmer).

Diese Feuchte wird in der Tapete und später in der Wand eingelagert.

Um diese Feuchte aus der Wand heraus zu bekommen, muss sie wieder verdampft werden. Dies bedeutet, dass ein sehr großer Energieaufwand erforderlich ist, um Kondensat aus Wänden wieder zu entfernen. Geschieht dies nicht zeitnah, so entsteht in der Regel Schimmel!

Schlafzimmer sollten daher – wenn kühl geschlafen werden soll – wie folgt beheizt und gelüftet werden:

• Etwa zwei Stunden bevor man zu Bett geht, lüften (2 bis 5 Minuten Querlüftung oder Stoßlüften), danach die Heizung ein schalten.

• Vor dem Schlafen gehen nochmals kräftig (Quer-/Stoß-) lüften. Die Heizung abstellen.

• Morgens unmittelbar nach dem Aufstehen kräftig lüften, danach die Heizung einschalten und auf 25°C aufheizen.

• Nach einer halben Stunde nochmals kräftig lüften, die Heizung runter drehen, dabei aber die Raumlufttemperatur nie unter 17°C fallen lassen.

• Das Schlafzimmer ansonsten von der restlichen Wohnung geschlossen halten, damit keine warme –und damit feuchtere- Luft in den kühlen Raum gelangen kann.

• Nie das Schlafzimmer mit der Raumwärme der restlichen Wohnung „beheizen“!

Bei dieser Art der Schlafzimmernutzung dürfen keine Schränke, Betten oder Kommoden an den Außenwänden stehen!

Ein Bettkasten, welcher nicht belüftet ist, führt in der Regel zu erhöhter Feuchte innerhalb des Bettkastens mit der Folge von vielen Milben und der Gefahr der Schimmelbildung.

• Möbel und Einbauten müssen, vor Allem in noch nicht gedämmten Gebäuden, mit einem Mindestabstand von 10cm von der Außenwand weg stehen. Eine Hinterlüftung muss dabei gewährleistet sein (unten Zu- und oben Abluft). Schränke müssen mit einem Mindestabstand von 50cm aus der Ecke heraus (Außenwand und/oder Innenwand zur Außenwand) aufgestellt werden.

• Vorhänge müssen mindestens jeweils 30cm unten und oben Luft zum Fußboden bzw. zur Decke haben.

• Die Raumluftfeuchte darf –in Abhängigkeit der Temperatur und der vorhandenen Wanddämmung- nicht wesentlich über 50% – 55% liegen.

• Eine Grund- und Bedarfslüftung muss sichergestellt sein.

Hier liegt die größte Schwierigkeit, da „richtiges“ Lüften abhängig ist von ganz vielen und verschiedenen Situationen.
Zum einen ist die Feuchteproduktion aus und in der Wohnung zu berücksichtigen. Man sollte von ca. 3 bis 4 Liter Wasserdampf pro Person und Tag ausgehen.
Weiter ist der Dämmstandard des Gebäudes zu berücksichtigen. Dann ist die Luftfeuchtigkeit der Wohnung (in Abhängigkeit zur Lage des Gebäudes, dem Wind, usw.) ebenfalls ein Kriterium, wie oft und wie lange gelüftet werden muss (Eine Änderung der Luftdichtigkeit der Wohnung ergibt sich z.B. schon aus dem Austausch der Wohnungseingangstür).

Nicht zuletzt ist auch die Art der Heizung mit entscheidend, wie richtig gelüftet werden muss. Luft kann im Verhältnis zu Baustoffen nur geringe Mengen an Wasserdampf aufnehmen. Wird nicht rechtzeitig und zeitnah (zu der Feuchteproduktion) gelüftet, „kriecht“ die Feuchte in die Baustoffe, Textilien und Möbel. Vor Allem Teppichböden und Wände können sehr viel Feuchtigkeit speichern.

Einige Grundregeln des richtigen Lüftens:
– Immer sofort bei höherem Feuchteanfall lüften.
– Für eine ausreichende Grundlüftung sorgen. Dies sind keine Fenster auf Kippstellung! Eine Grundlüftung erreicht man durch stündlich kurzes Lüften oder durch einen kleinen Abluftventilator bei entsprechend geplanten Zuluftöffnungen. Die Grundlüftung sollte in etwa 20-30% des Raumluftvolumens pro Stunde austauschen.
– Direkt nach dem Aufstehen kräftig lüften (Quer-/Stosslüftunng).
– Heizung aufdrehen, Räume auf 25°C aufheizen.
– Heizung runter drehen und unmittelbar danach nochmals alle Räume komplett kräftig lüften.
– Bevor Sie das Haus verlassen, muss mindestens 1x vor beschriebener Lüftungsvorgang durchgeführt worden sein. Alle Feuchtigkeit, die Sie morgens nicht rauslüften, bleibt in den Wänden und Stoffen und ist nur noch schwer herauszubekommen, d.h., Sie müssen 4 bis 8mal mehr lüften, als bei zeitnaher und regelmäßiger Lüftung!
– Je kälter es draußen ist, desto mehr kann entfeuchtet werden!
– Kurze Stoßlüftung ist die beste Möglichkeit der Bedarfslüftung, dann bleiben die Wände warm.
– WICHTIG / SOMMERLÜFTUNG: Sobald die Außentemperaturen über den Innentemperaturen liegen, darf nicht mehr gelüftet werden. Ansonsten holen Sie sich die Feuchtigkeit ins Haus. Dies gilt in den Sommermonaten insbesondere für Kellerräume.

Die weitaus meisten Feuchteschäden in Wohnungen resultieren aus „falschem“ Wohnverhalten. Damit schaden Sie hauptsächlich sich selbst:

1. Gesundheitliche Schäden durch Pilze und Bakterien, sowie aus erhöhten Reaktionen der verschiedenen Stoffgruppen (Feuchte ist ein Katalysator zur erhöhten chemischen Reaktion).
2. Pilz und Milben leben in Symbiose. Je feuchter eine Wohnung oder Teile der Wohnungen sind (zum Beispiel der Teppichboden oder das Schlafzimmer), desto mehr Pilze und Milben mit allen entsprechenden Folgen sind vorhanden.
3. Hoher Energieaufwand zur Beheizung (feuchte Wohnungen brauchen erheblich mehr Wärmeenergie als trockene Wohnungen).
4. Wertverlust durch beschädigte oder pilzbefallene Möbel und Teppiche.
5. Folgekosten der häufigeren Renovierungen.

 

„Richtiges“ Wohnen kann man einfach mit einem handelsüblichen, kombinierten Wärme- Feuchte-Messgerät (Hygrometer) überprüfen. Diese Messinstrumente zeigen die Temperatur und die Feuchte an.

Mit dieser Hilfe gelingt es, dass richtig gelüftet und geheizt werden kann. Die relative Luftfeuchtigkeit kann so konstant auf 50% und niedriger gehalten und stets kontrolliert werden.

Weitere Informationen erhalten sie z.B. über die Energieagentur NRW.

 

 

Energetische Sanierungen

Energetische Sanierungen sind häufige Ursachen von Bauschäden.

Bei der baulichen Veränderung an Dämmung, Wänden, Decken oder Austausch von Fenstern oder auch bei Erneuerung von Heizungsanlagen treten plötzlich Feuchtigkeitsschäden auf, die vorher nicht erkennbar und nicht vorhanden waren.

Die Ursache liegt darin, dass aufgrund der besseren Luftdichtigkeit bzw. der Veränderung des Raumklimas an Schwachstellen von Gebäudeecken wie Decken- und Fensteranschlüssen, Heizkörpernischen und Türanschlüssen oder Dachgesims- und Dachdeckungsanschlüssen plötzlich Feuchtigkeit auftritt und in vielen Fällen auch Schimmel entsteht, obwohl die Sanierung ausgeführt wurde.

Die Sanierung nach den Anforderungen des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) bringt bei der Altbausanierung erhebliche Probleme mit sich. Die Sanierung muss ganzheitlich betrachtet werden. Insbesondere der Feuchteschutz in Detailanschlüssen muss berechnet werden bzw. es müssen bauphysikalisch die richtigen Lösungen erarbeitet und ausgeführt werden.

Details müssen beachtet werden, ansonsten sind die entstehenden Bauschäden an sanierten Gebäuden erheblich und sehr teuer. Es reicht nicht, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen. Detailplanungen und -kontrollen am Objekt sind vor Ausführung notwendig und Anschlüsse müssen entsprechend geplant werden.

Blower-Door-Test – der Maßstab für ein Energiesparhaus?

Gemäß der Förderrichtlinien für Energiesparhäuser nach dem Standard des Gebäudeenergiegesetzes (vormals Energieeinsparverordnung EnEV) ist es erforderlich, dass ein Blower-Door-Test durchgeführt wird, bevor Zuschüsse etc. genehmigt werden.

Die Luftwechselrate des Gebäudes ist entsprechend des Energiestandards zu messen.

Wie wird ein Blower-Door-Test ausgeführt?

Mittels eines Blower-Door-Messgerätes wird die Gebäudehülle mit einem Unterdruck versehen. Dann kann über ein Computersystem abgelesen werden, welche Luftabweichungen vorhanden sind oder welche Luftwechselrate erreicht wird.

Es kann alternativ auch kurzzeitig mit Überdruck gearbeitet werden.

Der Messtechniker prüft dann, wenn die Druckverhältnisse nicht passen oder auch direkt mittels Rauchröhrchen oder durch Fühlen an diversen Stellen, insbesondere im Dachgeschoss etc., ob eventuell ein Luftzug vorhanden ist.

Vorgenanntes ist eine bauphysikalische Messung, die eine Dichtigkeit der Gebäudehülle darstellt, jedoch nicht den energetischen Zustand der Dämmung. Wenn z. B. ein Handwerker im Dachgeschoss die Dämmung nicht ordnungsgemäß verlegt hat, würde der Blower-Door-Test nicht anschlagen, wenn die Folienabdichtung absolut in Ordnung ist. Somit ist der Blower-Door-Test kein Maßstab für energetische Dämmung, sondern nur eine bauphysikalische Messung, um Zugerscheinungen zu lokalisieren und damit verbunden eventuell entstehende Kondensatbildung zu vermeiden.

Der Blower-Door-Test macht effektiv aus energetischer Sicht nur Sinn, wenn während des Messvorgangs mit einer Thermografiekamera das ganze Gebäude beobachtet wird. Dadurch kann festgestellt werden, ob eventuell trotz einer dichten Folie an irgendwelchen Stellen Wärmebrücken über Temperaturdelta vorhanden sind.

Wenn die Luft abgezogen wird, kommt kalte Luft nach und diese kalte Luft wird sich dann bei einer mangelhaften Wärmedämmung in der Thermografiekamera widerspiegeln. Blower-Door-Messergebnisse sind daher kein Maßstab für die praktische Dämmausführung des Objektes.

Nur Blower-Door-Messungen mit Thermografiekamera können ein optimales Bild darstellen.

Sie sollten bei Blower-Door-Messungen unbedingt den Einsatz einer Thermografiekamera fordern.

Schadstoffe in Schulen und Kindertagesstätten

Die meisten Schulen und Kindertagesstätten in Deutschland sind in Gebäuden untergebracht, die aus der Nachkriegszeit oder aus den 1970er oder 1980er Jahren stammen.

In solchen Gebäuden ist ein erhöhtes Potenzial an Schadstoffen wie Asbest, Holzschutzmittel/PCBs, PAKs, VOC & Lösemittel, Formaldehyd, Weichmacher, Schimmel usw. vorhanden. Es wurde oft aus energetischen Gründen eine Sanierung durchgeführt – z. B. neue Fenster, neue Fassade -, jedoch fast nie eine grundlegende Schadstoffsanierung bzw. Schadstoffbeseitigung.

Der Fokus der letzten Jahre, insbesondere in der heutigen Zeit, liegt auf energetischer Sanierung. Schadstoffe werden sehr oft vergessen oder aus wirtschaftlichen Gründen vernachlässigt. Gerade in der jetzigen, beginnenden Energiespar-Krisenzeit (weniger Lüften und Temperatur verringern) werden die Gefahren in den Schulgebäuden und in den Kindergärten größer, da keine schadstoffbelastete Luft mehr weggelüftet werden bzw. reduziert werden kann. Die Schimmelsituation verändert sich drastisch. Durch Herabsenken der Temperatur ist es nicht mehr gewährleistet, dass gemäß der Hygieneverordnung und den bauphysikalischen Kriterien an jedem Punkt des Klassenraumes eine Temperatur von mindestens +12,5°C erreicht wird.

Daraus resultierend steigt das Gefahrenpotential für die Bildung von Schimmel und damit einer Gesundheitsgefährdung an.

Mit großzügigen energetischen Sanierungsprogrammen oder -beratungen ist in der aktuellen Situation nicht geholfen. Beratungen, Programme und Ausführungen dauern Monate und sind für diesen Winter nicht geeignet. Deshalb sollten praktische Messungen durchgeführt und gegebenenfalls Wärmebrücken mit kleinen Einzelmaßnahmen zunächst gestoppt werden, um keine direkten gesundheitlichen Gefahren in den nächsten Monaten für die Kinder aufkommen zu lassen.

Schadstoffe sind jedoch nicht mit kleinen Maßnahmen zu beseitigen. Zunächst ist es erforderlich, dass eine Schadstoffmessung und -analyse durchgeführt wird, um festzustellen, welche Schadstoffbelastung eventuell in den einzelnen Räumen besteht. Danach können durch einen Sachverständigen entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen werden, um aktiv und kurzfristig die Schadstoffbelastung zu senken.

Es besteht Gefahr für die Gesundheit der Kinder!

Schadstoffe sind vielfältig und können auch vielfältige Beschwerden verursachen. Nachstehend werden einige Beschwerden aufgeführt:

Belastung mit Schimmelpilzen:

Durch die Untersuchung kann eine Schimmelpilzbelastung der Innenräume untersucht werden. Die entnommenen Proben werden durch ein zertifiziertes Labor ausgewertet und beurteilt. Gesundheitliche Beschwerden können zum Beispiel Fließschnupfen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, asthmatische Beschwerden, Schleimhautreizungen, etc. sein.

 

Belastung mit Holzschutzmittel (Chlorpestizide) und PCB´s

In folgenden Materialen können zum Beispiel vorgenannte Schadstoffe vorhanden sein: Farben, Spanplatten, Leder, Holzschutzmittel, Textilien, Teppiche, feuerhemmendes Imprägnierungsmittel, Kittzusätze, Wachsen, dauerelastische Dichtungsfugen, Weichmacher für Kunststoffe, Kondensatoren für Leuchtstoffröhren.

Eine Schadstoffbelastung kann sich mit Hautveränderungen, Kopfschmerzen, Haarausfall, Sehschwäche, Schädigung der Leber und Milz, Erbrechen und Beeinträchtigungen des Immunsystems gesundheitlich bemerkbar machen.

 

Belastung mit Lösemittel und flüchtige organische Substanzen (VOC)

Emissionsquellen können zum Beispiel Bodenwachs, Kleber, Wandbekleidungen, Lacke, Farben, Anstriche, Tapeten und Reinigungsmittel sein.

Wirkungen auf die Gesundheit können zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit, Störungen des Nervensystems, Benommenheit, Schleimhautreizungen, Mattigkeit sowie Leber- und Nierenschäden sein.

 

Belastung mit Formaldehyd

Formaldehydbelastungen können sich in folgenden Materialen befinden: Teppichböden, Klebefolien, Kunststoffe, Spanplatten, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Zigarettenrauch, Lacke, Farben, Fußbodenversiegelung, Ortschäume, …

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zum Beispiel Konzentrationsstörungen, asthmatische Beschwerden, andauernder Schnupfen, Reizhusten, Allergien, Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen, etc. sein.

Ferner besteht der Verdacht auf krebserzeugendes Potential.

 

Belastung mit Weichmachern

Durch viele, verbrauchernahe Anwendungen können Weichmacher enthalten sein zum Beispiel in modernen Bodenbelägen, Farben, Lacken, Tapeten (z.B. Vinyltapeten), Möbeln (Beschichtungen, Kunstleder etc.), Folien, Dichtstoffen, Kabeln etc.

Weichmacher werden vor allem über die Luft und die Nahrung aufgenommen. Die EU-Kommission stufte die häufigen Phthalate DEHP, DBP und BBP als fortpflanzungsgefährdend ein. Außerdem können sie in kleinen Mengen aufgenommen zu Übergewicht und Diabetes führen.

 

Belastung mit Asbest/KMF

In folgenden Materialien können zum Beispiel vorgenannte Schadstoffe vorhanden sein: Putzen, Fußbodenbelägen und -klebern, Zementprodukten (z. B. Eternit), Bitumen, Dachdeckungen und Dichtungsbahnen, Kittmassen, Spachtel- und Vergussmassen.

Es besteht der Verdacht auf krebserzeugendes Potential.

 

Belastung mit PAKs

PAK-haltige Bauprodukte waren insbesondere Parkettkleber und andere Teerprodukte, wie z.B. Teerasphalt-Estriche, Teerkork, Bitumen und Dichtstoffe. In manchen Baustoffen ist zusätzlich Asbest enthalten, auf die bei einer Sanierung geachtet werden muss. Auch Wohnungsbrände können PAK freisetzen, eine Raumluftmessung kann zur Kontrolle einer erfolgreichen Sanierung/Reinigung dienen.

PAK gasen nur sehr langsam aus, binden sich an Hausstaub und können sowohl über die Atemluft, als auch über direkten Hautkontakt aufgenommen werden. Auf dem Boden spielende Kinder können PAK-belasteten Bodenstaub aufnehmen. Es handelt sich um eine Schadstoffgruppe, die vor allem bei langfristiger Aufnahme (chronisch) Krankheiten verursachen kann. Viele PAK, insbesondere das BaP sind krebserzeugend.

 

Plötzliche Rissbildungen in Bestandgebäuden

In den letzten Jahren kommt es immer öfter vor, dass sich in Bestandsgebäuden Risse bilden, insbesondere in Bestandsgebäuden aus den 50iger/60iger und 70iger Jahren.

Die Ursache der Risse sind Veränderungen im Boden. Aufgrund der Trockenheit der letzten Jahre ist der Boden in tieferen Schichten ausgetrocknet. Dies wirkt sich insbesondere bei bindigen Böden aus. Die untere Schicht des Bodens reißt auf – Wasser dringt in die Risse ein – der Boden senkt sich ab.

Durch das eindringende Wasser kommt es zu Unterspülungen im Bereich des Gebäudes, insbesondere dadurch, dass das Wasser in die ehemalige Baugrube abgeleitet wird.

Was tun bei diesen Rissen?

Ein einfaches Zuspachteln der Risse wird nicht empfohlen. Die Ursache der Rissbildungen muss überprüft werden.

Der Weg der Rissbildung und die Resonanz der angrenzenden Baustoffe ist zu überprüfen und danach kann durch einen Sachverständigen entschieden werden, wie der Riss zu behandeln ist. Hierzu wird durch den Sachverständigen ein Maßnahmenkatalog zur Behandlung und statischen Verfestigung erstellt. Gegebenenfalls ist es erforderlich, dass Fundamentverstärkungen, z. B. durch Anflanschungen etc. vorgenommen werden müssen. Diese Punkte sollten nicht allein durch Bauschaffende oder Nicht-Bauschaffenden ohne Sachverständigen Kenntnis beurteilt werden.

Eine Sachverständigen Beurteilung und die Erstellung eines Maßnahmenkataloges sind notwendig.

Aus meiner Erfahrung bei der Erstellung vieler Gebäude kann ich beurteilen, wie die Situation der Fundamente, der Bodenplatte etc. ist bzw. wie diese ausgeführt wurden.

Risse sind kein KO-Kriterium für das Gebäude. Risse sollten nicht einfach ignoriert und zugespachtelt werden – Risse sind von einem Bausachverständigen zu beurteilen um geeignete Maßnahmen für die Sanierung zu konzipieren.

Unabhängig von vorstehenden Kriterien können auch veränderte Verkehrsbelastungen, Eingriffe in das Kanalsystem im Straßennetz, nachbarliche Bebauung etc. Ursache für Rissbildungen sein. Dies macht jedoch aus meiner Erfahrung lediglich ca. 10% der Rissbildungen aus. Meist sind als Ursache der Rissbildungen die veränderten Bodenverhältnisse festzuhalten.

 

Materialverknappung darf nicht zu Baumängeln führen

Die derzeitige Materialknappheit führt dazu, dass Entscheidungen getroffen werden, Alternativmaterialien, die auf dem Markt beschaffbar sind, zu verwenden. Teilweise wird auch Druck auf die Bauherren in der Form ausgeübt, dass nur das vorgeschlagene Material beschaffbar sei und ansonsten eine verzögerte Lieferzeit und in der Folge Bauverzögerung und Mehrkosten entstehen würden.

Diese Situation erinnert mich an den Anfang meiner Sachverständigentätigkeit vor ca. 40 Jahren, nur mit einer anderen Ursache.

Vor 40 Jahren bestand ein Boom bezüglich neuer Baustoffe. Es entstanden immer weitere neue Baustoffe mit besseren Leistungen und verkürzten Bauzeiten. Dies führte dazu, dass diese Baustoffe nicht ausgereift und nicht ausgiebig erprobt waren und es zu Schwierigkeiten in Kombination mit anderen vorhandenen Baustoffen etc. kam.

Daher gab es in den Jahren 1970 bis 1990 aufgrund der neuen Baustoffe erhebliche Baumängel. Teilweise sind diese Baustoffe längst wieder wegen Untauglichkeit vom Markt verschwunden. Die Baumängel bleiben jedoch. Etwas weniger, aber auch gravierend, war in den 90er Jahren dann der Boom auf die Wärmedämmung. Es sind Wärmedämmbaustoffe auf dem Markt erschienen, die sich nicht bewährt haben und teilweise wieder verschwunden sind bzw. überarbeitet wurden. Übrig blieben wieder Baumängel und Bauschäden.

Die jetzige Situation darf nicht dazu führen, dass wieder Bauschäden und -mängel aufgrund von Materialknappheit entstehen. Baustoffe müssen untereinander kompatibel und in der Konsequenz verträglich sein. Es kann nicht einfach der Austausch eines Baustoffes erfolgen. Bausysteme sind ganzheitlich.

Kompromisse können teuer werden.

Auch die Vorlage einzelner Datenblätter von Alternativprodukten sagen nichts über deren Verwendbarkeit aus, da es sich hier um ein Einzelprodukt handelt und oft in den Datenblättern keine Aussage über die Komplettierung beziehungsweise die Verträglichkeit mit sonstigen bereits verwendeten Baustoffen getroffen wird.

Baustoffe müssen durchgängig kompatibel sein.

Lassen Sie sich bei Alternativbaustoffen beraten und lassen Sie prüfen, ob der Baustoff wirklich eine Alternative ist. Die eventuell entstehenden Bauschäden sind teuer, können existenzgefährdend sein und die Gesamtsubstanz des Bauwerks nachhaltig schädigen.

Aus meiner über 40-jährigen Erfahrung als Bausachverständiger ziehe ich das Fazit, dass die handwerklichen Baumängel in etwa gleichgeblieben sind und immer wieder „am Bau“ auftauchen können.

Industrielle Baustoffe oder plötzliche Verwendung von natürlichen Baustoffen in Verbindung mit industriellen Baustoffen sind beherrschbar und brauchen nicht zwingend zu Baumängeln und Bauschäden zu führen.

Eine produktneutrale Beratung – ganzheitlich im Bausystem – ist aktuell mehr angesagt, als je zuvor.

Auch bei der Altbausanierung sind die Verträglichkeit der Baustoffe untereinander und die Verarbeitungsrichtlinien zu beachten.

 

Lüftungsanlagen • Chancen nutzen – Risiken begrenzen

Lüftungsanlagen sind in der heutigen Zeit für Beheizung und Belüftung von Wohnräumen eine ideale Lösung insbesondere bezüglich des Energiesparens wegen Kreuzstrom Mischung der Wärme und Kälte, sowie auch der Belüftung in Corona-Zeiten.

Risiken

In älteren Bestandsanlagen befinden sich noch vereinzelt Mineralfasermatten als Schalldämmungsmaterial und auch Asbestfaserplatten zur Brandschutzbekämpfung an den Auslässen etc. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Anlagen sollten diesbezüglich überprüft werden und auch nach Entfernung der vorgenannten Materialien ist eine Freimessung der Kanäle notwendig, um eventuell noch vorhandene Restfasern zu lokalisieren.

Aufgrund der bauphysikalischen Situation Lüftung – Wärme – Feuchtigkeit und Strömungsverhalten innerhalb der Rohrleitungen besteht eine große Gefahr, dass sich Keime und Bakterien  in Anlagen (auch neuerer Bauart) befinden. Dies kann zu Befindlichkeitsstörungen, asthmatische Erkrankungen etc. der Raumnutzer führen.

Durch Kondensatabsetzung und Luftstaub in der Anlage können auch sehr gut Schimmelpilze wachsen. Dies bedeutet ein Risiko beim Betreiben der Lüftungsanlagen.

In der Rechtssprechung gibt es unterschiedliche Meinungen, wer für Gesundheitsgefährdung aus der Lüftungsanlage haftet. Der Betreiber, der Nutzer?

Nutzen Sie die Chance einer Lüftungsanlage – begrenzen Sie die Risiken.

Feuchte, Nasse Keller – ein teures Sanierungsprojekt?

Feuchte, nasse Kellerräume sind immer wieder Objekte, die bei Sanierungsfirmen beworben werden.

Feuchte und nasse Keller können Bauschäden beinhalten – aber, um dies festzustellen, ist eine Analyse notwendig und nicht nur eine Feuchtigkeitsmessung.

Es gibt gute und schlechte Feuchtigkeitsmessgeräte, insbesondere aber falsch angewendete Feuchtigkeitsmessgeräte, die nur die Feuchtigkeit feststellen, jedoch nicht feststellen können, ob es sich um eine Innen- oder Außenfeuchtigkeit handelt bzw. wie der Feuchtigkeitsverlauf innerhalb der Wand ist.

Wasser kommt nicht dort heraus, wo es hineinkommt. Deshalb ist es wichtig, die Feuchtigkeitsverläufe in der Tiefe der Wände bzw. des Fußbodens festzustellen. Hier müssen entsprechende Messgeräte eingesetzt werden, bei denen verschiedenen Messmethoden zur Anwendung kommen und somit überprüft bzw. gegenübergestellt werden können.

Dies kann nicht mit einem Kugelkopfmessgerät durchgeführt werden.

Dadurch kommt es oft zu Analysen, die eine sehr teure Sanierung für den Hausbesitzer bedeuten, z. B. komplettes Ausschachten und abdichten von außen oder Einbringen von Chemie als Feuchtigkeitssperre im Innenbereich bzw. einen kompletten Innensanierungsputz als Dichtputz, oder auch elektrolytische Lösungen für den Wasserverlauf.

Vorgenanntes ist nur dann zielführend, wenn definitiv eine Messung mit Feuchtigkeitsverlauf durchgeführt wurde.

Die Kosten für die vorgenannten Sanierungen betragen meistens einen fünfstelligen Euro-Betrag.

Es wird eine Garantie von 5 bis 10 Jahren gegeben. Die Frage ist jedoch, auf was die Garantie gegeben wird? Wie ist die Garantie hinterlegt? Mit einer Bank oder Versicherungsbürgschaft? Oder ist es eine freie Garantie einer Firma, die als Sicherheit hinterlegt ist?

Die Erfahrung von über 50 Jahren Bautätigkeit, davon 40 Jahre Sachverständigentätigkeit, sagt, dass in vielen Fällen eine aufwendige Sanierung nicht erforderlich ist und oft mit kleinen, preisgünstigen Lösungen saniert werden kann.

Hierzu ist jedoch eine intensive Feuchtigkeitsuntersuchung durch einen „neutralen“ Sachverständigen erforderlich. Sachverständige haben mehrere Messgeräte mit verschiedenen Messmethoden, um die Feuchtigkeit zu beurteilen und auch die Möglichkeit die verschiedenen Messwerte gegenüberzustellen und somit ein klares Sanierungskonzept zu erstellen.

Fazit:

Es sollte zunächst immer ein neutraler Sachverständiger mit einschlägigen Messmethoden zur Beurteilung herangezogen werden. Danach sollte der Sanierungsauftrag in Abstimmung mit dem Sachverständigen an ein entsprechendes Fachunternehmen vergeben werden.

Ein Leben unter der Fassade

Es wird zunehmend festgestellt, dass im Bereich der Wärmedämmverbundsysteme sehr große Ameisenschäden entstanden sind.

Die Ameisen haben teilweise quadratmetergroße Flächen total zerstört bzw. leben dort. Es steht oft an der Fassade nur noch der Bereich Putz und Armierung, so dass dieser Mangel von außen nicht auffällt. Es ist jedoch oft nur eine Frage der Zeit, wann der Putz dann zerstört wird.

Die Ursache liegt darin, dass kein direkter Ameisenschutz im Bereich des Sockelanschlusses / des Dachanschlusses durchgeführt wird, so dass die Ameisen ungehindert in das Wärmedämmverbundsystem eindringen können.

Besonders gravierend sind die Schäden bei vorgehängten Fassaden aus Holz, Glas, Metall, wo noch größere Eintrittsflächen möglich sind. Bei der Ausführung ist so zu planen und auch auszuführen, dass hier kein Eintritt für Ameisen möglich ist.2021.05.27 Ameisen 2. Bild

Vorzeitige Alterung Fußbodenheizung

Fußbodenheizungen sollten mit einer Temperatur von 35°Celsius – maximal 37°Celsius – betrieben werden. Daraus ergibt sich bei normgerechtem Estrichaufbau eine Oberflächentemperatur des Belages von ca. 25°Celsius bis 27°Celsius.

Vorgenannte Temperaturen reichen zur Beheizung der Räumlichkeiten aus, wenn die Temperatur sich gleichmäßig auf der gesamten Fußbodenfläche verteilt.

Wenn die Fußbodenheizung nicht nach Regeln der Technik verlegt ist und die Rohrabstände etc. zu weit verlegt sind, neigt man in der Praxis oft dazu, die Temperatur der Leitungen zu erhöhen. Bei erhöhter Temperatur – z. B. ab 40°Celsius – verändert sich der Sauerstoffgehalt bei den Kunststoffleitungen und führt zu einem schnellen Alterungsprozess, was dann die zugesicherte Eigenschaft der Fußbodenheizungsrohre vermindert.

Aus diesem Grund sollte die Temperatur 35°Celsius – maximal 37°Celsius – als Ausgangstemperatur betragen.

35 Jahre Erfahrung


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