Bausachverständiger & Fachjournalist

Rolf Hoffmann – Bauratschlaege

Feuchtigkeitsmessungen in Bauobjekten nur mit dem richtigen Messgerät möglich!

Oft wird bei Feuchtigkeitsmessungen insbesondere, wenn eine Tiefenfeuchtigkeit vermutet wird, das falsche Messgerät verwendet z. B. ein Kugelkopf-Messgerät.

Ein Kugelkopf-Messgerät ist im Handel und im Internet käuflich frei zu erwerben.

Dieses Messgerät ist nicht kalibrierbar und verfügt somit nachweislich nicht über den aktuellen Stand der Technik. Unabhängig davon ist das Messgerät nicht geeignet ein Tiefenfeuchtigkeit festzustellen. Es handelt sich bei einem Kugelkopfmessgerät um ein Messgerät, welches einen Impuls frei in die Wand in einer Tiefe bis maximal 40mm gibt.

Resultierend daraus wird auf dem Gerät eine Zahl angezeigt bei dem es sich um einen Wert in Digits handelt. Digits in ein dimensionsloser Skalenwert, welchen man bei Messgeräten hilfsweise verwendet.

Bei einer Eindringtiefe des Kugelkopf-Messgerätes von maximal 40mm kann keine Beurteilung über die Feuchtigkeit in der Wand abgegeben werden. Dieser Kugelkopf ist nur dafür geeignet, um auf einer Wandfläche Messungen an verschiedenen Punkten durchzuführen, um festzustellen, wo es feuchter oder nicht so feucht ist. Ein effektiven Feuchtigkeitswert kann nicht festgestellt werden.

Da das Gerät auf der Basis von Widerstand arbeitet, muss der Gutachter bei der Messung vorher klären, welche Baustoffe verwendet wurden. Als Beispiel ist es bei einem normalen Ytong-Stein so, dass ein Wert von 40 Digits als feucht zu bezeichnen ist. Bei einem Bims-Stein wäre ein Wert von 50 Digits als feucht zu bezeichnen und bei einem Schwerbetonstein wäre ein Wert von 80 Digits als Feucht zu bezeichnen. Ist die Wand aus Beton wäre ein Wert von 100 Digits als feucht zu bezeichnen.

Um den Beweis zu führen, ob eine Tiefenfeuchtigkeit vorliegt, wäre das althergebrachte und seit Jahrzehnten bewährte Verfahren der Sonden-Bohrung an verschiedenen Stellen notwendig.

Mit einer Sonden-Bohrung kann eine Tiefenfeuchtigkeit gemessen werden. Mit dieser Messung kann man eine Aussage treffen, ob es sich um eine Feuchtigkeit durch Kondensatbildung (Nutzerverhalten, z. B. mangelndes Lüften/heizen) handelt oder um eine Bauteilfeuchte aufgrund eines Wasserschadens oder sonstiges eventuell von außen eindringendes Wasser, weil in der Tiefe mehrere Messungen durchgeführt werden.

Dieses seit Jahrzehnten bewährte Messverfahren hat jedoch das Risiko, dass Löcher gebohrt werden müssen, in die die Messsonde eingebaut wird. Durch das Bohren der Löcher wird das Umfeld des Materials warm und dadurch kann eventuell durch Verdunstung die Feuchtigkeit nicht mehr genau gemessen werden.

Alternativ und sicherer ist es mit moderner Messtechnik auf Mikrowellenbasis (seit ca. 5 bis 6 Jahren auf dem Markt) möglich, eine störungsfreie exakte Tiefenmessung durchzuführen sowie auch eine Flächenmessung zur Ermittlung, wie die sich die Feuchtigkeit auf der betroffenen Wandfläche verteilt.

Resultierend aus dieser Messung wird ein Computerbild erstellt – ähnlich einem CT – wobei im Schnitt der Wand die Feuchtigkeitstiefe festgestellt wird.

Weiter wird festgestellt, ob die Feuchtigkeit sukzessive von außen nach innen kommt oder ob die Feuchtigkeit von innen auf einer geringen Tiefe von bis zu 50mm vorhanden (Nutzerverhalten) ist.

Mit diesem Mikrowellenfeuchtigkeitsmessgerät, was zur standartgemäßen Ausstattung eines Bausachverständigen gehören sollte, kann definitiv mit verschiedenen Messköpfen mit verschiedenen Eindringtiefen (2cm, 15cm und 30cm) an den gleichen Messpunkten festgestellt werden, welche Feuchtigkeitswerte vorliegen. Hiermit kann definitiv eine Feuchtigkeitswanderung in der Wand ermittelt werden.

Die Messungen können variabel auf der gesamten Wand wiederholt werden – so dass über die anschließende Auswertung am Computer ein klares aussagefähiges Gesamtbild entsteht – auch unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumaterials.

 

Flachdächer mit Photovoltaikanlagen – Risiko?

Bei Flachdächern bietet sich die Möglichkeit an, durch Aufständerungen für Photovoltaikanlagen/Solaranlagen geeignete Flächen zu bekommen. Dies ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit um eine energetische Verbesserung zu erhalten.

Die Aufständerung ist jedoch mit einem Risiko verbunden. Durch die Aufständerung ergibt sich eine Schattenbildung auf dem Flachdach. Damit sind die bauphysikalischen Randbedingungen verändert, d. h. die normale Austauschfeuchte eines Flachdaches in den Sommermonaten kann dann eventuell nicht stattfinden. Dies könnte zu einer Dauerfeuchte in der Dachkonstruktion führen, so dass das Dach – wie die Erfahrung gezeigt hat – innerlich verrottet. Dies kann zu einem Totalschaden führen.

Die Feuchtigkeit, die im Winter durch Diffusion der diffusionsoffene Unterkonstruktion eindringt muss in den Sommermonaten ab lüften bzw. abtrocknen können.

Zum Raum hin trocknet somit die Feuchtigkeit in der Umkehr in den Sommermonaten ab. Dies setzt aber voraus, dass die Sonnenstrahlen (wie in den Sommermonaten üblich) intensiv auf das Dach einwirken können. Durch die Beschattung der Aufständerung kann dies verhindert werden.

Vorgenanntes gilt nicht nur für Flachdächer, sondern auch für Steildächer. Auch hier muss die entstehende Beschattung geprüft werden.

FAZIT:

Vor Aufbau einer Photovoltaik- /Solaranlage ist auf jeden Fall eine bauphysikalische Beurteilung der Feuchtewanderung innerhalb der Dachkonstruktion zu prüfen und zu beachten.

Holzleimbinder (BSH) – Älterer Gebäude sollten von einem Sachverständigen kontrolliert werden

Brettschichtholzbinder wurden schon seit 1945 in frei gespannten Konstruktionen, z. B. bei Industriebauten, Wohnhäusern und auch, insbesondere in den letzten 30 Jahren, z. B. bei Supermärkten mit großen Verkaufsflächen, angewandt. Es ist hierfür eine Bauweise als Brettschichtholzwandbinder oder auch als Stegträger verschiedener Hersteller verwendet worden.

In den Jahren von ca. 1950 bis ca. 2010 wurden für die Verleimung Harnstoffharzkleber verwendet. Diese können bei bestimmten klimatischen Umgebungsbedingungen – Feuchtigkeit und extremer UV-Bestrahlung – ihre Fähigkeit der Verklebung für die Tragfähigkeit verlieren bzw. es kann zu Einschränkungen kommen.

Es sollten deshalb von einem Fachmann Untersuchungen durchgeführt werden.

Zunächst sollte eine visuelle Untersuchung auf Schäden (offene Leimfugen, Durchbiegungsveränderung oder direkte Feuchtigkeitseinwirkung), die z. B. durch Undichtigkeiten von Dächern oder im Auflagerbereich entstanden sind mit Ermittlung, ob es sich um Harnstoffharzverklebung/Kondensat handelt, durchgeführt werden.

Diese können vom Fachmann unter Zuhilfenahme von berührungsloser Messtechnik und auch augenscheinlich erkannt werden.

Im Risikofall sind weitere Untersuchungen und Maßnahmen erforderlich.

 

 Risikobeurteilung der Gesamtkonstruktion; Handlungsempfehlung und ggfls. Sanierungsmaßnahmen

 Oft ist auch die ehemalige Nutzung der geplanten Objekte mehrfach verändert worden, so dass andere Nutzungsarten, klimatische Bedingungen oder auch ganz andere UV-Lichtverhältnisse vorhanden sind.

Es wird Betreibern, Nutzern oder auch sonstigen verantwortlichen Personen im Bereich der Behörden angeraten, diese Konstruktionen der Überprüfung zu unterziehen.

 

 

 

E-Autos auf alten Parkdecks

Aufgrund der Batterielast und der entsprechenden Konstruktion sind E-Autos im Durchschnitt im Vergleich zu anderen Fahrzeugen ca. 20 bis 30% schwerer.

Dies bedeutet, dass eine erhöhte Verkehrslast auf die Stellflächen der Parkdecks einwirkt.

Betreibern von Parkdecks empfehle ich die Ursprungsstatik in der Berechnung bezüglich der Lasteinwirkung und der Sicherheit von einem Statiker überprüfen zu lassen.

Gegebenenfalls müssten eventuell Parkflächen reduziert oder Stellflächen verändert werden.

Durch die Zunahme der E-Autos ist dieses Thema aktuell und eine Überprüfung empfehlenswert.

Fleckenbildung bei Holz-Lasuranstrichen

Bei Holz-Lasuranstrichen besteht ein erhebliches Risiko zur Mängelbildung und ebenso das Risiko von optische Nachteile durch Fleckenbildung.

Dies ist insbesondere bei weißen Holzlasuren der Fall und sichtbar, obwohl die Fleckenbildungen auch bei dunklen Holzlasuren vorhanden sind.

Die heutigen Holzlasuren sind überwiegend auf Wasserträger basierend. Dadurch werden natürliche Holzinhaltsstoffe freigesetzt, die dann eine Farbfleckbildung entwickeln. Die Inhaltsstoffe sind Gerbsäuren, Fette (Harze), die im Holz eingelagert sind und bei Berührung mit Wasser freigesetzt werden. Sie setzen sich auf der Oberfläche ab.

Als Maßnahmen zur Vermeidung dieser Fleckenbildung ist es unbedingt notwendig, dass vor einem Lasuranstrich ein Sperrgrund-Isolieranstrich aufgebracht wird.

Nach Aufbringen des Sperr- bzw. Isolieranstrichs kann dann die Lasur in den gewünschten Farbgebungen aufgebracht werden.

Fazit
Das Aufbringen eines Holzschutzgrundes vor Aufbringen von Holzlasuren ist unbedingt erforderlich. Dabei sollte beachtet werden, dass bei Brettern, die mit Nut und Feder verarbeitet sind, diese vor Anbringen allseitig mit der Farblasur behandelt werden, da ansonsten durch Schwinden in den Fugen unansehnliche weiße Flecken bzw. Naturholzstreifen sichtbar sind.

Nach Bearbeitung und Anbringung der Schalung etc. wird dann noch ein Finish-Anstrich hergestellt.

Barrierefreie Übergänge bei Türen und Eingängen

Im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit muss ich bei Besichtigungen von Altbauten (z. B. bei Umbau etc.) immer wieder feststellen, dass ein barrierefreier Übergang, der notwendig wird, nicht, oder nur sehr aufwändig, hergestellt werden kann.

Meine Empfehlung ist deshalb, dies bei geplantem Neu- oder Umbau zu berücksichtigen und einen barrierefreien Übergang miteinzuplanen.

Dies ist in der Bauphase relativ einfach und kann später ein wichtiges Element für eine Nutzung mit Handicap sein.

Holzkonstruktionen sind brennbar – der Rettungsweg ist jedoch berechenbar

Holz ist ein brennbarer Stoff, hat jedoch besondere Eigenschaften: beim Abbrand entsteht ein Verkohlungsfaktor.

Durch diesen Verkohlungsfaktor verringert sich die Abbrandgeschwindigkeit.

Bei einer Überbemessung des Holzes in Bezug auf die Abbrandgeschwindigkeit kann die Konstruktion bis zu 90 Minuten tragfähig und dadurch als rettungsfähig berechenbar sein für Menschenrettung und dem Totalversagen der Tragfähigkeit.

Bei Holzdecken und Holzkonstruktionen entsteht kein Direktversagen; die Konstruktion ist für den Abbrand berechenbar.

Wärmedämmsteine – ein energetischer Vorteil, aber Risiko auf der Baustelle

Von verschiedenen Herstellern werden Wärmedämmsteine in Bims, Kalksandstein, Poroton oder Ziegel etc. produziert. Diese haben in den Hohlkammern einen Dämmkern, der überwiegend aus Steinwolle besteht.

Vorgenanntes ist eine energetische Verbesserung und kann in einem Arbeitsgang mit dem Mauerwerk erledigt werden, so dass eine Dämmung ohne Mehraufwand erstellt wird.

Aus energetischer Sicht sind diese Materialien zu empfehlen.

Allerdings besteht aufgrund der Erfahrungen des Sachverständigen ein erhebliches Baurisiko. Die Steine dürfen nicht nass werden und sind unmittelbar nach Vermauern abzudecken und vor Regen zu schützen.

Die Lagerung auf der Baustelle ist als sensibel zu betrachten, da die Steine beim Lagern keine Feuchtigkeit aufnehmen dürfen.

Wenn vorgenannte Kriterien nicht beachtet werden – die Durchführung ist bei vielen Baustellen sehr schwierig und risikoreich – kann es zu Bauschäden kommen, wovon ich als Bausachverständiger berichten kann.

Die Dämmung zieht Feuchtigkeit. Diese bleibt in den Hohlkammern der Steine und ändert nur die Feuchtigkeitsform von Wasserdampf bei großer Hitze zu Wasser bei kalten Temperaturen, verbleibt aber im Stein.

Die Feuchtigkeit kann über die Kammerwände des Steines nicht austreten. Ein Verdunsten ist im Prinzip auch nicht möglich. Nach und nach, im Laufe eines längeren Zeitraumes, entweicht die Feuchtigkeit über die Steinfugen nach außen und verursacht dann Feuchtigkeitsschäden im Innen- und/oder Außenputz.

Diese Feuchtigkeitsschäden treten in der Praxis auf. Die Ursache hierfür liegt an einem mangelhaften Schutz der Dämmsteine bei der Verarbeitung bzw. Lagerung.

Wärmedämmsteine- ja, doch mit besonderer Sorgfalt bei der Verarbeitung am Bauwerk!

 

Dunstabzugshauben

Der Betrieb einer Dunstabzugshaube mit einer Feuerstätte (Kaminofen) kann lebensgefährlich sein.

Ist die Dunstabzugshaube in Betrieb, befördert sie Innenluft nach außen. Diese Luft wird aus der Wohnung entzogen. Dadurch kann es beim Kaminofen oder Feuerstätte zu ungewolltem Unterdruck kommen.

Die Abgase zirkulieren nicht mehr durch den Schornstein, sondern können eventuell in die Wohnungsluft austreten.

Dies kann unter Umständen Lebensgefahr bedeuten.

Es gibt hierzu Lösungsmöglichkeiten, wie z. B. Fensterkontaktschalter in Verbindung mit Dunstabzugshauben, Differenzdrucküberwachung oder Nachweis der Umluftmasse.

Sprechen Sie hierzu Ihren örtlichen Schornsteinfegermeister an; dieser berät Sie zu möglichen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.

Kamin Ade?

Ab 1. Januar 2025 gibt es verschärfte, strengere Regeln für Kaminöfen.

Wenn die Grenzwerte von 4g/m³ Kohlenmonoxid und 0,15g/m³ Feinstaub überschritten werden, erlischt die Betriebserlaubnis. Dies kann bei Öfen, die zwischen 1995 und Frühjahr 2010 in Betrieb genommen wurden, durchaus möglich sein.

Verstöße kann die zuständige Behörde mit Bußgeld ahnden.

Schauen Sie sich die Inbetriebnahme-Daten Ihres Kaminofens genauer an und sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfegermeister über die notwendige Messung und das Ergebnis.

Gegebenenfalls muss Ihr Kaminofen mit speziellen Filtern nachgerüstet oder bestehende Filter müssen ausgetauscht werden.

Ein eventuelles Bußgeld kann teurer sein, als ein nachrüsten oder gar die Anschaffung eines neuen Ofens!

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