Bausachverständiger & Fachjournalist

Rolf Hoffmann

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Fensteraustausch/-erneuerung im Altbau

Bei einer Fenstererneuerung im Altbau ist darauf zu achten, ob das Mauerwerk Anschlag oder Stumpfanschlag hat.

Im Falle der Erstellung mit Anschlagsteinen ist zu beachten, dass der Blendrahmen meistens verbreitert werden muss. Weiter ist zu beachten, dass die Altbauten, etwa bis 1985/1988 durchgehende Betonfensterbänke mit außen einbetonierten Aluminiumfensterbänken haben. Das bedeutet, dass eine Wärmebrücke vorhanden ist.

Diese Betonfensterbänke sollten beim Fensteraustausch mit einem Trenndämmsystem thermisch abgetrennt werden. Wenn dies konstruktiv bei den Betonfensterbänken nicht möglich ist, ist von außen, unmittelbar am Verputz des Objektes bzw. der Außenfassade ein Schlitz von ca. 2cm von unten in die Betonfensterbank herzustellen und dort ein thermisches Trennmaterial einzugeben.

Beim Aufmaß ist darauf zu achten, dass, wenn die Fenster ausgebaut werden, die Laibung, d. h. das Mauerwerk (Fensteranschläge) erst mit einem Glattanstrich vorverputzt werden, so dass die Öffnung definitiv gleichmäßig ist, damit das Kompriband, welches die Abdichtung zwischen Fenster und Mauerwerk herstellt, gleichmäßig aufquellen kann und keine Wärmebrücke entsteht.

Eine reine Ausschäumung ist nicht zu empfehlen. Es sollte ein Kompriband mit diffusionsoffener Sicht zur Seite gesetzt werden; anschließend sollte die Foliendichtung erfolgen.

Im Innenbereich kann dann eine Anschlagleiste als Putzanschluss gesetzt werden; es kann aber auch beigeputzt werden, wobei in jedem Falle bei der Putzanschlussleiste nochmals zusätzlich ein Dämmband in eine Nut eingebaut werden muss. Von außen wird ebenfalls an der Fassade beigeputzt oder mit einer Anschlussleiste gearbeitet.

Zu beachten ist, dass, wenn neue Fensterbänke gesetzt werden, z. B. in Aluminium-Ausführung, diese in der vorgesehenen Nut oder Falz der Fenster befestigt werden und nicht einfach mit Dichtungsmaterial vorgeschraubt werden. Dies stellt keine dauerhafte Dichtung dar.

Die Kanten der Fensterbänke im Außenbereich sind am Rand zu verlöten bzw. zu verschweißen; es sind keine Aufschlagkanten zu verwenden. Die Fenster – ab einer Höhe von einem Meter – sind mit mindestens drei Blendrahmendübeln je Seite zu befestigen. Diese Dübel sollten bei Kunststofffenstern immer in den stahlarmierten Hohlkörper eingebaut werden. Bei höheren Fenstern oder Türen sind auch Mehrfachdübel erforderlich.

Bei Türen ist auch ein zusätzlicher Dübel im unteren Bereich zu verwenden, damit sich die Fensterschwelle nicht verschiebt. Die Blendrahmendübel sollten ein zugelassenes System sein und müssen die Systemzulassung auf dem Dübel sichtbar haben.

Wenn Balkontüren bzw. Fenster/Türen eingebaut werden, so ist unten, im Estrichbereich, eine thermische Trennung mit einem Trennsystem herzustellen. Hierzu gibt es spezielle, thermisch getrennte Systeme.

Dies ist vom Aufzumessenden und/oder Ausführenden zu beachten.

Fensteraustausch darf kein Risiko bedeuten.

Noppenbahn – Bautenschutz-Bahn

Noppenschutzbahnen werden zum Schutz des Bauwerks, der Mauerwerksdämmung und allen erdreichberührenden Bauteilen als Trennbahn eingesetzt, um den Erddruck zu vermindern bzw. zu verhindern und auch, um eine Wasserableitung vom Gebäude durch die Verrieselung der Noppen zu gewährleisten.

Leider ist festzustellen, dass diese am Objekt oft falsch verlegt werden.

Wenn die Noppen nach innen zum Gebäude verlegt werden, besteht die Gefahr, dass die Dämmung durch den Erd-Druck beschädigt wird. Werden die Noppen nach außen zum Erdreich hin verlegt, besteht die Gefahr, dass sich durch Setzung des Erdreichs die Noppen verkrallen und die Bahn heruntergerissen wird bzw. sich senkt.

Deshalb ist zu empfehlen, eine Noppenbahn mit Gleitfolie zu verwenden, wobei die Noppen dann nach außen verlegt sind und die Gleitfolie die Noppen vom Erdreich trennt.

Auf dem Baustoffmarkt gibt es entsprechende Folien.

Es ist weiter zu beachten, dass die Noppenfolie auch im oberen Bereich nicht nur verlegt, sondern auch am Gebäude fixiert wird, um ein Verrutschen und Verschieben zu verhindern.

Aus meiner Praxiserfahrung ist Vorgenanntes leider oft nicht ausgeführt.

Es konnten Baumängel festgestellt werden.

 

Einblasdämmung

Einblasdämmungen in Hohlräume, z. B. bei Klinker-Vorsatzschalen, in Dachsparren-Hohlräumen bei Bestandsgebäuden etc. sind eine Lösung, um das Gebäude energetisch zu ertüchtigen bzw. die Energiebilanz zu verbessern.

Es gibt verschiedene Material-Systeme die eingeblasen werden können.

In meiner Eigenschaft als Sachverständiger muss ich jedoch feststellen, dass Mängel entstehen, insbesondere bei Klinker-Vorsatzschalen.

Wenn der Klinkerstein ursprünglich gemauert wird, wird er nur in der Sichtfront in den Fugen abgezogen. Auf der Rückseite werden die Fugen nicht abgezogen, so dass Mörtelbatzen und Mörtelstreifen an der Rückseite des Klinkers im Hohlraum vorstehen. Die Klinker werden mit Bindedraht bzw. mit einem speziellen Haltedraht am Gebäude verankert – mindestens zwei Anker je Quadratmeter.

Durch diese vorstehenden Teile und Drähte im Hohlraum hat sich gezeigt, dass beim Einblasen Nester entstehen können bzw. Hohlräume. Diese Hohlräume führen zu Wärmebrücken und Feuchtigkeitsbildung.
Diese Art von Schäden sind in meiner Sachverständigenpraxis vorgekommen. Es kann durchaus Jahre dauern bis sich die Feuchtigkeit auf das Bauwerk bzw. mit Feuchtigkeitsbildung nach Innen bemerkbar macht. Auch beim Einblasen im Bereich der Dachsparren kann vorgenanntes ebenfalls entstehen, z. B. wenn in dem Hohlraum Leitungen (Versorgungs- oder Elektroleitungen) verlegt sind.

Fazit:
Einblasdämmung ja – als Wärmedämmung und zur energetischen Verbesserung – jedoch mit Einschränkung bezüglich des Risikos wie vor beschrieben.

 

Stahlbeton – nicht brennbar, aber brandgefährlich!

Grundsätzlich wird Stahlbeton als nicht brennbar (Brandklasse A) eingestuft. Es besteht jedoch ein erhebliches Gefährdungspotential, z. B. für Betondeckenträger und Stützen aus Stahlbeton.

Die Betonschichten unter der Stahlanlage sind ca. 3cm dick. Diese Betonschichten platzen durch starke Erwärmung bzw. leiten auch Hitze an die Stahlteile weiter. Daraus resultierend entstehen weitere Betonabplatzungen und der Stahl verformt sich. Die tragende Spannung lässt zu 50% nach.

Bei diesen Stahlbetonteilen, z. B. im Fall eines Zimmervollbrandes, kündigt sich der Einsturz einer Decke unterhalb einer Betondecke nicht an. Dieses Ereignis passiert innerhalb weniger Minuten.

Um die Einsturzgefahr bei einem Brand zu verringern, wird empfohlen, Stahlbetondecken in Wohnungen, Gewerbe- und Industriebau bei zu erwartender Brandlast mit Brandschutzplatten zu verkleiden.

Eigentlich sind diese Brandschutzplatten als Hitzeschutz vorgesehen, damit die Temperaturen in der Stahlanlage bzw. in der Betonoberfläche – aus dem Brandraum gesehen -sich nicht zu stark aufheizen und so berechenbar werden, z. B. mit F90, und sich somit auch der Rettungsweg und die Rettungsmöglichkeiten verlängern.

Selbst im Einfamilienwohnhaus mit Stahlbetondecken kann es aufgrund einer Brandlast zu plötzlichem Versagen kommen.

Bei einer Brandlast von ca. 575°C verlieren die Stahlbetoneinlagen 50% ihrer Festigkeit. Der gesamte Festigkeitsverlust wird bei etwa 1.200°C erreicht.

Bei der Brandlast eines normalen Zimmerbrandes (vollmöbliertes Zimmer) wird in ca. 30 Minuten Vollbrand eine Temperatur im Bereich der ungeschützten Stahlbetondecke von ca. 600°C erreicht.

Fazit:
Selbst bei Einfamilienwohnhäusern sollten tragende Stahlbetonteile, z. B. Deckenstützen und Pfeiler zum Brandschutz ummantelt werden.

 

Feuchte Keller – ein Problem

Feuchte Keller schränken die Nutzung ein. Es besteht die Gefahr der Schimmelbildung und der Zerstörung der Bausubstanz.

Eine Sanierung des Feuchtigkeitsschadens wird von verschiedenen Unternehmen angeboten.
Mit der Diagnose Querdurchfeuchtung / aussteigende Feuchtigkeit – Lösung Chemie einspritzen – von Innen absperren – Alternativ von Außen bis zum Grund aufbaggern und abdichten.

Diese vorgeschlagenen Maßnahmen werden sehr oft mit einfacher Messung diagnostiziert – es werden keine Tiefenmessung, sondern lediglich Oberflächenmessungen ausgeführt. Aus der Erfahrung des Unterzeichnenden ist es mit diesen Messmethoden oft nicht möglich, Kondensatfeuchte und wirkliche Mauerwerksfeuchte zu unterscheiden.

In den vorgelegten Angeboten und Abrechnungen werden Kosten in fünfstelliger Höhe aufgerufen – oft für eine Lösung, die aus der Erfahrung des Sachverständigen – nur einige Jahre funktioniert.
Eindringende Feuchtigkeit muss dort bekämpft werden, wo sie entsteht und die Ursache liegt.

80% der eindringenden Feuchtigkeit hat eine Ursache im Außenbereich – z. B. Schlagregeneinwirkung auf die Fassade – Einsickern des Wasser zwischen Fassade und Erdreich – Quellwirkung im Bereich des Gartens bzw. von Wegen – Ableitung von Wasser durch Wege auf dem eigenen Grundstück. Dies muss untersucht werden und in den meisten Fällen kann das Wasser mit einfachen Arbeiten und Methoden daran gehindert werden in das Gebäude einzudringen.

Die Kosten für solche Maßnahmen – die durch einen neutralen Sachverständigen vorgeschlagen werden können – sind wirtschaftlich und kosten einen Bruchteil der von den Unternehmen angeboten Leistungen. Wenn von Sanierungsfirmen Querfeuchte / aufsteigende Feuchtigkeit festgestellt wird, sollten Sie die Messmethode prüfen. Lassen Sie sich nicht nur ein Messprotokoll oder ein Messergebnis der Oberfläche vorlegen – es muss eine Messung mittels Mikrowellen-Feuchtigkeitsmessgeräten durchgeführt werden – mit welchem im Gesamtbild in Fläche und im Wand-Querschnitt – der Feuchtigkeitsverlauf sichtbar ist. Nur so lässt sich echte Feuchtigkeit feststellen. Dies bedeutet aber noch nicht, dass die Ursache erkannt ist.

Die Ursache ist aus praktischer Erkenntnis und aus der Erfahrung des Sachverständigen zu ermitteln und in den meisten Fällen leicht/kostengünstig zu beheben.

Holzrahmenbau – seit Jahrhunderten bewährt und modern

Es gibt oft die Diskussionen darüber, wie lange ein Holzrahmenbau hält. Ist es eine neue Bauweise, die keine lange Lebensdauer hat?

Bereits im 13. Jahrhundert wurden z. B. im Rothenburg o. d. Tauber Fachwerkhäuser erstellt. Diese Häuser sind als klassischem Holzrahmenbau-Fertigteilhäuser hergestellt. Die kompletten Häuser wurden auf dem Zimmererplatz, meistens ein zentraler Platz am Ort oder in den Bauhütten, komplett von den Zimmerermeistern und -gesellen angerissen, abgebunden und dann als Wände auf dem Bauplatz aufgestellt. Somit war dies ein Holzrahmenbau-Fertighaus. Oft verfügten diese Häuser schon damals über zwei oder drei Vollgeschosse.

Die Auswahl der Hölzer erfolgte aus der Erfahrung der Zimmerer für die einzelnen Tragelemente heraus. Die Aussteifungen der Wände wurden mittels Streben und Mannfiguren erzielt. Danach wurde das Gebäude mit den damalig vorhandenen Materialien, z. B. Lehm oder Stroh, später Bims- oder Ziegelsteine, ausgemauert und der Innenausbau nach den damaligen Bedürfnissen und dem Materialstatus durchgeführt.

Dies zeigt, dass der Holzrahmenbau bereits seit Jahrhunderten bewährt ist.

In den 1960er Jahren wurde daraus eine Industrie. Der Holzrahmenbau wurde industriell hergestellt. Die Holzqualitäten wurden besser; es wurde mechanisch kontrolliert und technisch getrocknet, so dass die Risiken, die damals beim Holzrahmenbau entstanden, nicht mehr vorhanden sind. An Stelle der Aussteifungselemente – Streben und Mannfiguren – wurden Plattenelemente als Aussteifung verwendet.

Ansonsten ist der Holzrahmenbau in seiner Ständerbauweise mit den gleichen Konstruktionsprinzipien wie vor mehreren 100 Jahren verblieben.

Die Fertigungstechnik hat sich weiterentwickelt, so dass die Elemente nicht mehr am Bauplatz einzeln zusammengesetzt werden, sondern als Fertigteil-Wandelemente angeliefert werden. Diese Wandelemente werden, wenn sie geschlossen hergestellt werden, zusätzlich von der Fachmaterialprüfanstalt (FMPA) nochmals stichprobenartig kontrolliert. Die Hersteller müssen dafür eine Zulassung nachweisen.

Sollten die Hersteller keine Zulassung nachweisen, so müssen die Wände einseitig offen sein, so dass ein Prüfstatiker oder zertifizierter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk die Konstruktion überprüfen kann. Das bedeutet, dass die Qualitätssicherheit bei den heutigen Fertighäusern/Holzrahmenbau wesentlich größer ist, als früher.

Fazit:

Holzrahmenbau ist seit Jahrhunderten modern und bei entsprechender üblichen Pflege und Instandsetzung spricht nichts dagegen, dass der heutige Holzrahmenbau auch seine Lebensdauerberechtigung hat, wie auch „Stein-auf-Stein“-Häuser, die bereits im frühen Mittelalter und auch in der Antike schon erbaut wurden.

Kein Bodengutachten – ist riskant und kann teuer werden

Ein Bodengutachten gibt Klarheit über die Ausführung der Fundamente/Bodenplatte; aus einem Bodengutachten gehen die Grundwasserstände hervor.

Unter Berücksichtigung der Angaben des Bodengutachtens kann entschieden werden, welche Art von Fundament und Bauabdichtung ausgeführt werden und ob und welche Art der Drainage eingebaut werden muss.

Dies ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Kostenanalyse und Grundlage zum Angebot des Objektes.

Dieses Bodengutachten sollte vor Vertragsunterzeichnung vorliegen, damit später keine Nachforderungen aufgrund unerwarteter Bodenverhältnisse entstehen. Diese Nachforderungen können teuer werden und bergen auch ein Risiko für das Bauvorhaben.

Deshalb keinen Bauvertrag ohne Bodengutachten abschließen!

Nager erobern das Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Es häufen sich die Fälle, bei denen Nager (Mäuse, teilweise auch Ratten) in das Wärmedämmverbundsystem eindringen – nicht nur in die Fassade, sondern auch bei Einblasdämmungen.

Das Ausmaß und die Folgen der entstehenden Schäden sieht man erst, wenn es zu spät ist und die Fassade teilweise ausbricht, weil sie hinterfressen wurden bzw. die Gänge extrem auf der gesamten Fassadenfläche verlaufen.

Die üblichen Abschlussschienen an den Fassadenkanten und -anschlüssen bestehen meistens aus PVC und sind für Nager kein Problem.

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen an allen Anschlüssen, unten, oben, seitlich, an den Stellen, an denen Nager eintreten bzw. sich einfressen könnten, zusätzlich unter der Putzabschlussschiene einen Nagergitterstreifen einbauen. Dies dient der Sicherheit Ihres Eigentums.

Die entstehenden Schäden können über die Jahre gesehen immens werden.

Deshalb gilt:

Keine Fassade ohne zusätzliches Nagergitter an den Abschlusskanten unterhalb der Putzanschlussschiene!

Das Phänomen des Nagerbefalls hat sich erst in den letzten Jahren sukzessive entwickelt. Es geht nicht nur um mangelnde oder gestörte Wärmedämmung, sondern teilweise um Fassadenschäden.

Treffen Sie hier entsprechende Vorsorge!

Ältere Fertighäuser im Holzrahmenbau

Oft kommt die Frage auf:

Können ältere Fertighäuser in Holzrahmenbauweise umgebaut bzw. können Veränderungen vorgenommen werden?

Ältere Fertighäuser mit einem Baujahr von mindestens bis ca. 1990 sind nach einem Grundsatzprinzip erbaut – sie haben eine querliegende schubfeste Wand.

Alle anderen Zwischenwände können konstruktiv entfernt bzw. verändert werden oder auch nur teilentfernt werden.

Die Dachkonstruktion besteht überwiegend aus einer freitragenden Sparrenkonstruktion. Das bedeutet, dass keine Stützen für die Dachkonstruktion vorhanden sind. Im Dachgeschoss ist ein variabler Ausbau bzw. eine variable Änderung möglich.

Zu prüfen sind jedoch beim Dachgeschoss, wie die Abwasserleitungen verlegt sind. Diese sind überwiegend nass auf nass gebaut, d. h. Nasszelle über Nasszelle oder sie verlaufen auch manchmal in Querrichtung innerhalb der Deckenbalken bis zum nächsten Nassabfluss. Sie liegen nicht quer zu den Deckenbalken.

Änderungen von schubfesten Wänden sind bedingt auch möglich. Es sollte jedoch ein erfahrener Bausachverständiger für Holzbau hinzugezogen werden, um die Festlegung und Feststellung der möglichen Änderungen zu prüfen.

Die Innenbeplankung der Außenwände mit Spanplatten dient nicht nur der Verkleidung, sondern auch der schubfesten Aussteifung des Gebäudes. Wenn Fenster- oder Türöffnungen verbreitert werden sollen, ist dies möglich, jedoch nur mit Prüfung durch einen Bausachverständigen mit Erfahrung im Fertigbau.

Alle anderen Raumänderungen sind ohne weiteres, wie vorbeschrieben, möglich. Sie können uns Ihre Baupläne senden – wie prüfen für Sie kostenlos, welche Wände entfernt werden können!

Mangelhafte Fassadenverklebung kann zu Bauschäden an der Dachkonstruktion (Dachüberständen) führen

Wärmedämmverbundsystem-Platten (WDVS-Platten) sind an der Fassade mit einer umlaufend um die Platte aufzubringenden Wulstverklebung herzustellen.

In der Praxis muss ich feststellen, dass dies überwiegend nicht ausgeführt wird. Es wird in der Regel eine Punktverklebung durchgeführt. Diese ist natürlich für den Verleger einfacher und schneller, jedoch entstehen durch diese Verklebungsart Abstände zwischen dem Mauerwerk und der Dämmung. Die Fuge, die bis zu 3cm breit sein kann, heizt sich in den Wintermonaten auf, die warme Luft steigt in Kaminwirkung nach oben und kondensiert unterhalb der Dachunterstände.

Dies führt dazu, dass es immer öfter zu Verfaulungen und Verrottungen der Dachüberstände, bis hin zu einem Totalschaden, kommt.

Die Ursache ist eine mangelhafte, fahrlässige Fassadenverklebung.

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