Rolf Hoffmann
Hagelschäden
Hagel kann erhebliche Schäden im Bereich von Holzvertäfelungen, Holzverkleidungen und Fenstern bewirken.
Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, um diese Schäden eventuell einzuschließen.
Sollte ein Hagelschaden im Bereich von Holzfenstern oder Holzverkleidungen etc. vorliegen, so ist eine Sanierung unbedingt erforderlich.
Durch die Einschläge können die Beschichtung bzw. der Lack oder die Lasur beschädigt worden sein und somit Wasser eintreten. Dies kann innerhalb von ein bis zwei Jahren nach dem Hagelschaden zu Fäulnis führen.
Fazit: Nach jedem Niederschlag mit Hagel sollten Holzteile an Ihrem Objekt geprüft werden.
Meldepflicht für echten Hausschwamm
In Thüringen und Sachsen gilt immer noch die Meldepflicht für echten Hausschwamm.
Nachträglicher Dachgeschoss-Ausbau
Ein Dachgeschoss darf nachträglich nicht einfach zu Wohnraum ausgebaut werden. Es muss hier geklärt werden, ob der bisherige Speicher (Spitzboden) umgewidmet werden kann.
Eine Umwidmung ist eine Nutzungsänderung und ist dementsprechend bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen.
Neben den baurechtlichen Kriterien der Nutzungsänderung sind auch eventuelle Anforderungen an den Brandschutz zu beachten, z. B. erhöhte Widerstandsklassen bei den für den Ausbau genutzten Baustoffen oder z. B. auch die Einrichtung eines zweiten Rettungsweges (Rettungsfenster, Rettungstreppen).
Alle vorgenannten Punkte bedeuten ein Risiko, wenn einfach ohne behördliche Genehmigung/Zustimmung das Dachgeschoss ausgebaut wird.
Bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie ist unbedingt darauf zu achten, dass eine behördliche Genehmigung für eventuell ausgebaute Dachgeschossflächen (Speicher / Spitzboden) vorliegt.
Zulassung für Treppen
Im Wohnungsbau werden auf dem Markt Systemtreppen überwiegend von industriellen Anbietern angeboten.
Die klassische traditionelle Handwerkskonstruktion ist aus preislichen Gründen nicht mehr stark vertreten.
Für Systemtreppen und Fertigteiltreppen ist eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Die bauaufsichtliche Zulassung ist vom Hersteller/Lieferanten vorzulegen und gegebenenfalls gegenüber der Baubehörde nachzuweisen. Weiterlesen
Photovoltaik / Solar – einfach aufs Dach?
Normalerweise benötigen Photovoltaik-/Solaranlagen keine Baugenehmigung soweit es sich um kleinere Aufdach-Anlagen von Privatleuten handelt. Dies kann jedoch aufgrund von örtlichen Bebauungsplänen oder sonstigen örtlichen Gegebenheiten eventuell auch baurechtlich anders geregelt sein. Weiterlesen
Transportmittel bei Solaranlagen
Transportmittel bei Solaranlagen (Glykol-haltig) können Bauschäden verursachen.
Solaranlagen sind weiter auf dem Vormarsch in Neubauten und auch in Altbauobjekten. Das Prinzip ist, dass die thermisch solarerhitzten Flächen über eine Glykol-haltige Flüssigkeit als Transportmittel zur Beheizung des Wärmespeichers genutzt werden. Weiterlesen
Außenkondensat an der Verglasung
In windstillen und klaren Nächten mit hoher Luftfeuchtigkeit ist häufig zu beobachten, dass Außenkondensat auf den Fensterscheiben entsteht.
Ursache hierfür:
Je besser die Wärmedämmung des Isolierglases, desto wahrscheinlicher ist die Bildung von Außenkondensat. Weiterlesen
Wärmedämmung – aber richtig
Schaden an Dachpfannen
Fußbodenheizung und Parkett?
Eine Fußbodenheizung ist heute als Flächenheizung im Rahmen des energiesparenden Bauens und der Ausnutzung aller Energieressourcen als eine ideale Lösung anzusehen. Sie kann von Solaranlagen gespeist werden. Gemäß DIN EN 1264 kann eine Fußbodenheizung in einer Temperatur von +29°C bis +35°C betrieben werden. Dies bedeutet, dass, wenn eine gewünschte Raumtemperatur von +20°C bis +22°C erreicht werden soll, an der Oberkante Estrich durchaus Temperaturen von +28°C/29°C vorhanden sind. Weiterlesen
