Bausachverständiger & Fachjournalist

Rolf Hoffmann – Bauratschlaege

Reinigung von Pilz- und Bläuebefall auf Bauholz

Insbesondere bei Bauholz und in nicht fertiggestellten Neubauten kann sich ein Pilzbefall sehr schnell wegen extremer Feuchtigkeit, mangelnder Luftzirkulation oder auch bei Brettern mit falscher Lagerung verbreiten.

Daraus ergibt sich ein Pilzbefall oder auch eine Lagerbläue.

Die Ursachen hierfür sind vielseitig.

Zum Entfernen des Pilzbefalls mit entsprechender Reinigung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Bei kleinen Flächen ist ein Abwaschen (Abbürsten) mit Wasserstoffperoxid erfolgreich. Bei etwas größeren Flächen ist eine Beschichtung mit Latex möglich. Diese wird aufgetragen und bleibt 1 bis 2 Tage auf der beschädigten Oberfläche. Danach wird der Latexfilm abgezogen und damit auch der Befall entfernt.

Die sicherste und effektivste Möglichkeit ist die Behandlung mit Trockeneis (Trockeneisstrahlung). Trockeneisstrahlen können Pilzsporen, Schimmel und Verunreinigungen von der Holzoberfläche entfernen, ohne chemische Rückstände zu hinterlassen. Es besteht außerdem der Vorteil, dass bei dieser Methode kein Wasser eingesetzt und somit dem Holz keine weitere Feuchtigkeit zugeführt wird.

Es sollte beachtet werden, dass durch die Bestrahlung der Holzfasern mit Trockeneinstrahlen diese nicht extrem gelöst werden.

Es wird empfohlen, die Flächen  nach der Reinigung – unabhängig von der Reinigungsart – mit einem ölhaltigen Holzschutzmittel nachzubehandeln, um weitere Vorbeugung gegen Schimmelpilze und Bläue zu erhalten.

Pflicht zur Schadstofferkundung bei Umbau- und Sanierungsobjekte im Bestand

Für Planer (Architekten) und Ingenieure ist die Analyse von möglichen Schadstoffen in Bestandsgebäuden seit der Neuregelung des BGB (§ 650p BGB) Pflicht.

Es ist eindeutig geregelt, dass Architekten/Bauingenieure alle Leistungen erbringen müssen, die gemäß dem Stand der Planung erforderlich sind, um die Planungs- und Überwachungsziele entsprechend umsetzen zu können.

§ 650p BGB kann nicht durch vertragliche Vereinbarung zwischen dem Planer und Bauherrn außer Kraft gesetzt werden.

Die Schadstofferkundung schafft die Voraussetzung, um eine fachgerechte Vorplanung mit Kostenschätzung zu erstellen – deshalb ist es erforderlich die Schadstofferkundung bei Beginn der Planung zu beauftragen, damit die Kosten der Entsorgung entsprechend berücksichtigt werden können.

Der Bauherr hat hier eine Mitwirkungspflicht. So gilt § 650p auf für diesen – andernfalls verstößt der Bauherr gegen seine Mitwirkungspflicht nach § 642 BGB.

Der interessierte Leser kann die genauen Ausführungen hierzu in § 650p BGB nachlesen.

Photovoltaik auf dem Dach? Ja, aber Details beachten!

Die Photovoltaikanlagen werden auf die Dachsparren aufgeschraubt. Aufgrund der Größe der Elemente wird nur auf jedem zweiten Dachsparren eine Verschraubung vorgenommen.

Dadurch verändert sich die Statik bzw. die Belastungsgrenzen der Dachsparren.

Von einer Flächenlast werden dann Einzellasten auf die Dachsparren einwirken. Hier sollte die Statik geprüft werden!

Die Größe der meisten Dachsparren in Bestandsgebäuden betragen 7cm bis 8cm. Da die Schrauben für die Photovoltaikkonstruktion (Unterkonstruktion) mit mindestens 10mm Holzschrauben auf die Dachsparren geschraubt werden, muss eine Zusatzkonstruktion am Sparren angebracht werden. Laut den Vorschriften der DIN 1052 und den Erfahrungen des Unterzeichnenden ist vom Rand des Sparrens mindestens ein dreifacher Durchmesser der Schraube erforderlich, d. h. eine Schraube mit einem Durchmesser von 10mm funktioniert z. B. nicht bei einem Sparren von 10cm. Es müssten seitlich Beihölzer angebracht werden (zu beachten: Verdrängung der Wärmedämmung) oder es muss mit Stahlmanschetten gearbeitet werden.

Bei Vollsparrendämmung der Dachkonstruktion und teildiffusionsoffener Bauphysik erfolgt durch die Pholtovoltaikelemente eine Beschattung. Daraus können sich bauphysikalische Auswirkungen ergeben, die zu Schimmel und Feuchtigkeit in der Konstruktion führen können. Hier ist eine bauphysikalische Nachberechnung notwendig.

Die gesamte Dachfläche kann nicht genutzt werden. Bei Doppel- oder Reihenhäusern ist jeweils vom Nachbarn von der Innenkante Brandwand ein Abstand von 1,20m zu beachten. Auch ein Randabstand im Bereich der Dachtraufe von mindestens 0,60m ist zu beachten, damit das Regenwasser nicht über die Dachrinne hinausfließt.

Das gleiche gilt bei Dachflächenfenstern. Durch diese Abstände reduziert sich die Nutzfläche auch bei Dachflächenfenstern und auch die Nutzfläche der Solarpaneele reduziert sich erheblich.

Nach Anbringen der Halterungen vor Aufbringen der Solarpaneele ist die Abdichtung in der Unterspannbahn zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend nachzudichten oder mit Dichtmanschetten zu arbeiten, da ansonsten aus der Erfahrung des Unterzeichnenden heraus, ein Regenwassereintritt erfolgen kann.

Sprechen Sie die ausführende Firma an, wie diese vorgenannten Punkte gelöst werden können; ansonsten kann ein gut gemeintes Energiekonzept zur baulichen Katastrophe führen!

Schimmel in Innenräumen

Schimmel ist in Innenräumen ein häufiges Problem und kann sowohl die Struktur des Gebäudes als auch die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen.

Fünf der gefährlichsten Schimmelarten sind:

Stachybotrys chartarum (auch bekannt als „Schwarzer Schimmel“)
Aspergillus fumigatus
Penicillium marneffei
Chaetomium globosum
Fusarium solani

Diese Schimmelarten können zu allergischen Reaktionen, Atemwegsproblemen und anderen Gesundheitsproblemen führen.

Es ist wichtig, Schimmel in Innenräumen so schnell wie möglich zu beseitigen. Dazu gehört auch die Ursachenermittlung des Schimmelbefalls.

Zunächst ist es bei Verdacht auf Schimmelpilzbelastung erforderlich, Raumluftmessungen durchzuführen.

Wenn Art und Ausmaß des Schimmelbefalls bekannt sind, ist es notwendig, dass durch einen Bausachverständigen mit Erfahrung in der Schimmelanalytik und Schimmelsanierung ein Sanierungskonzept erstellt wird.

Verklebungen im Bauwesen

Verklebungen im Bauwesen sind allgegenwärtig. Gerade bei Verklebungen zur Luftdichtigkeit in der Gebäudehülle wird leider nicht immer fachgerecht und mit zufriedenstellenden Resultaten reagiert.

Die kurze Bauzeit und die Trockenbauweise sowie die Luftdichtigkeit erfordern immer mehr Verklebungen.

Es ist zu beachten, dass nur Klebebänder, die nach DIN 4108/7 zugelassen sind, verwendet werden.

Bei Verklebungen ist darauf zu achten, dass staubfrei verklebt wird, auch bei Mauerwerkanschlüssen. Weiter ist zu beachten, dass das Mauerwerk nicht sandet und bei Anschlüssen zu Holzbauteilen diese nicht lackiert oder beschichtet sind. In diesem Fall muss die Abrissfähigkeit des Baumaterials vorher geprüft werden.

Das Verkleben gewährleistet nicht nur die tatsächliche Haltbarkeit während des Bauzustandes. Das Material darf keine Alterungserscheinungen in der Klebverbindung aufweisen und muss auch wechselnden Lasten – Zug, Spannung, Temperatur – standhalten.

Nach Norm geprüfte Klebebänder sind, sind auf dem Prüfstand auf die vorgenannten Kriterien wie Halterung, Zugfestigkeit und Klebehaftung geprüft worden. Aber es ist zu beachten, dass auch die baulichen Verhältnisse wie Untergrund etc. wichtige Kriterien für die Langlebigkeit sind.

Eine gelöste Verklebung im Dachbereich kann bauphysikalische Ursachen haben und letztlich auch zu Feuchtigkeit führen.

Es sollten wasserfeste Kleber im Bauwesen eingesetzt werden.

Gerade bei Gebäuden in Massivbauweise macht sich teilweise erst nach Jahren bemerkbar, wenn die Verklebung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat.

Radon – Die Gefahr im Bauwesen

Was ist Radon?

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Gas, das aus dem radioaktiven Zerfall von Uran im Boden und im Gestein entsteht.

Das Gas ist geruchs-, farb- und geschmacklos und somit schwierig zu erkennen. Nur eine Radonmessung gibt eine klare Information.

Radon kann sich in geschlossenen Räumen (Kellern etc.) ansammeln und zu gesundheitlichen Problemen führen.

Eine der Haupt-Gesundheitsrisiken von Radongas ist z. B. Lungenkrebs. Lungenkrebs durch Radon ist die zweithäufigste Ursache nach dem Rauchen.

Wo tritt Radon in Gebäuden auf?

Meist tritt Radon in tieferliegenden Räumlichkeiten wie Kellern, Lagerräume etc. auf. Radon kann bei jedem Haustyp auftreten.

Was ist zu tun?

Bei Neubauten ist eine Radonabdichtung im Bereich der Fundamente und der Bodenplatte sowie den Wandschlüssen im Keller zu planen und auszuführen.

Bei Altbauten ist es erforderlich, dass eine Radonmessung durchgeführt wird. Sollte eine Radonbelastung vorhanden sein, so kann durch Abdichtung der Fuge zwischen Bodenplatte und Wand Abhilfe geschaffen werden; jedoch ist zusätzlich zu empfehlen, in diesen Räumen eine technische Belüftung einrichten, damit es zu keiner Anreicherung von Radongas in der Raumluft kommt.

Prüfen Sie Ihr Bestandsobjekt auf Radongas!

Die Verteilung von Radongas in Deutschland ist auf der Radonkarte des Bundesumweltministeriums ersichtlich; dort sind die höchsten Wahrscheinlichkeiten von Radon verzeichnet.

 

Wärmedämmverbundsysteme (WDVS-Dämmsysteme) – Details sind das Risiko

Bei WDVS-Dämmsystemen sind die Detailanschlüsse das Risiko; in der Folge können hier Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden entstehen.

Beispiel: Fensteranschlüsse

Fensteranschlüsse müssen 30mm auf dem Blendrahmen des Fensters gedämmt sein,
nicht auf die Rollladenführungsschiene.

Rollladenführungsschienen sind entsprechend einzurücken, falls dies erforderlich ist.

Man beachte auch hier die DIN 4108 Beiblatt 2.

Aus meiner Erfahrung entstehen große Bauschadensfolgen für Feuchtigkeit und Schimmelbildung nach einer Sanierung bzw. im Neubau wegen mangelhafter Überdeckung.

Dies ist ein Baumangel.

Details beim Bodenabschluss:

Der Abschluss des Wärmedämmverbundsystems zum Erdreich ist abzuschrägen, da ansonsten durch das absinkende Erdreich die Dämmkanten abreißen können und Feuchtigkeit eindringen könnte.

Die abgeschrägten Kanten sind mit Schlämme entsprechen abzudichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Brand-Gefährdungs-Risiko Gebäudesockel

Der Gebäudesockel ist aufgrund  fahrlässiger Brandstiftungen oder auch unachtsam entsorgter Zigarettenreste besonders brandgefährdet. Im Sockelbereich sammelt sich oft Unkraut und trockenes Gras beziehungsweise eventuell auch leicht entzündliches Gut wie Sperrmüll, welches am Haus gelagert wird.

Diese Gefahren sollten bei der Gebäudeplanung beziehungsweise der Planung des WDVS-Systems (Wämedämmverbund-Systems) beachtet werden.

Seit dem Jahr 2016 gelten für WDVS-Fassaden erweiterte Brandschutzregeln, die auch das Sockelbrandrisiko stärker in den Fokus rücken. Dies erfordert unter anderem zusätzliche Maßnahme wie den Einbau von Brandregeln. In der Landesbauordnung sind je nach Bundesland nicht brennbare Dämmstofflösungen für die Außenwandverkleidung im Gebäudesockel vorgesehen.

Achten Sie beim Brandschutz nicht nur auf die Fassade, sondern auch auf brandgefährdende Teile am Sockel.

Eine Minimierung des Risikos kann mit verschiedenen Materialien, z. B. mineralische Fassadensysteme oder Schaumglas, erreicht werden.

Lüftungsleitfaden – Eine kleine Anleitung !

Unsere Wohnungen haben in den letzten Jahren einen Wandel vollzogen und sind in den letzten Jahrzehnten immer komfortabler geworden. Sie wurden unter energiesparenden Gesichtspunkten renoviert und/oder saniert.

Einige Änderungen im Überblick:

  • Ersatz des in der Raummitte stehenden Ofens durch automatisch regulierende Heizkörper an den Außenwänden.
  • Ersatz von einfach verglasten Fenstern durch dichte und wärmedämmende
  • Dicht schließende Eingangstüren.

Durch diese Maßnahmen gingen die Zugerscheinungen in den Wohnungen deutlich zurück, kalte Zonen sind kaum noch vorhanden, der Schallschutz hat sich verbessert, der erforderliche Heizwärmebedarf ist um mehr als 2/3 des ursprünglichen Verbrauchs gesenkt worden, usw.

   

All diese Veränderungen erfordern zwangsläufig ein Umdenken, sowie ein anderes Wohnverhalten. Aus technischer (bauphysikalischer) Sicht stehen die Änderungen in komplexem Zusammenhang, welcher hier kurz dargestellt werden soll:

Die ehemaligen, in der Raummitte stehenden Öfen hatten einen hohen Strahlungsanteil, welche kühle Wandteile (Außenwände) aufheizen konnten. Gleichzeitig sorgte der Kaminzug für einen stetigen leichten Unterdruck, so dass aus den undichten Fenstern laufend Frischluft nachströmen konnte. Die Fenster und Türen waren undicht, um den Luftbedarf des Ofens ausreichend decken zu können.

Darüber hinaus hatten die Fenster mit der Einscheibenverglasung einen „Kondensattrockener“ eingebaut. Fand sich innen eine zu hohe Feuchte, so kondensierte das Wasser an der Scheibe und lief geordnet am unteren Wasserschenkel durch die dort vorhandene Bohrung nach außen ab.

In den heutigen Wohnungen wurden nun das Eine oder andere bzw. alle dieser alten „Systemkomponenten“ wegsaniert, sie fehlen demnach heute. Dies hat nicht zur Folge, dass falsch gebaut oder saniert wurde, sondern dass ein anderes „System“ erstellt wurde, welches nun eine andere „Bedienungsanleitung“ benötigt.
Beispielhaft sei hier erwähnt, dass moderne Fenster keine Kondensat-Falle mehr darstellen – dies werden nun oft die Wände – hier vor allem Wandecken, Nischen oder Wandflächen hinter Schränken, weil diese nicht ausreichend warm sind.

Grundsätzlich gilt:

Alle Räume müssen ausreichend beheizt werden. „Ausreichend“ im physikalischen Sinn bedeutet, dass die Oberflächentemperaturen der Wände mindestens 12,6°C warm sein müssen (bei 20°C Lufttemperatur und 50% relativer Luftfeuchtigkeit), auch bei -5°C Außenlufttemperatur. Sollte dies aus bautechnischer Seite nicht sichergestellt sein, so ist die Raumluftfeuchte zu begrenzen und/oder die Raumlufttemperatur zu erhöhen. Da Schlafzimmer selten auf die erforderlichen 20°C beheizt werden, sollte man diese Räume besonders beachten: Kalte Luft kann weniger Wasserdampf aufnehmen als warme Luft. Sind die Wände eines Raumes kalt, so kondensiert sehr früh überschüssige Feuchte aus der Luft an der Wand, ohne dass dies sichtbar wird (wie etwas beim Spiegel im Badezimmer).

Diese Feuchte wird in der Tapete und später in der Wand eingelagert.

Um diese Feuchte aus der Wand heraus zu bekommen, muss sie wieder verdampft werden. Dies bedeutet, dass ein sehr großer Energieaufwand erforderlich ist, um Kondensat aus Wänden wieder zu entfernen. Geschieht dies nicht zeitnah, so entsteht in der Regel Schimmel!

Schlafzimmer sollten daher – wenn kühl geschlafen werden soll – wie folgt beheizt und gelüftet werden:

• Etwa zwei Stunden bevor man zu Bett geht, lüften (2 bis 5 Minuten Querlüftung oder Stoßlüften), danach die Heizung ein schalten.

• Vor dem Schlafen gehen nochmals kräftig (Quer-/Stoß-) lüften. Die Heizung abstellen.

• Morgens unmittelbar nach dem Aufstehen kräftig lüften, danach die Heizung einschalten und auf 25°C aufheizen.

• Nach einer halben Stunde nochmals kräftig lüften, die Heizung runter drehen, dabei aber die Raumlufttemperatur nie unter 17°C fallen lassen.

• Das Schlafzimmer ansonsten von der restlichen Wohnung geschlossen halten, damit keine warme –und damit feuchtere- Luft in den kühlen Raum gelangen kann.

• Nie das Schlafzimmer mit der Raumwärme der restlichen Wohnung „beheizen“!

Bei dieser Art der Schlafzimmernutzung dürfen keine Schränke, Betten oder Kommoden an den Außenwänden stehen!

Ein Bettkasten, welcher nicht belüftet ist, führt in der Regel zu erhöhter Feuchte innerhalb des Bettkastens mit der Folge von vielen Milben und der Gefahr der Schimmelbildung.

• Möbel und Einbauten müssen, vor Allem in noch nicht gedämmten Gebäuden, mit einem Mindestabstand von 10cm von der Außenwand weg stehen. Eine Hinterlüftung muss dabei gewährleistet sein (unten Zu- und oben Abluft). Schränke müssen mit einem Mindestabstand von 50cm aus der Ecke heraus (Außenwand und/oder Innenwand zur Außenwand) aufgestellt werden.

• Vorhänge müssen mindestens jeweils 30cm unten und oben Luft zum Fußboden bzw. zur Decke haben.

• Die Raumluftfeuchte darf –in Abhängigkeit der Temperatur und der vorhandenen Wanddämmung- nicht wesentlich über 50% – 55% liegen.

• Eine Grund- und Bedarfslüftung muss sichergestellt sein.

Hier liegt die größte Schwierigkeit, da „richtiges“ Lüften abhängig ist von ganz vielen und verschiedenen Situationen.
Zum einen ist die Feuchteproduktion aus und in der Wohnung zu berücksichtigen. Man sollte von ca. 3 bis 4 Liter Wasserdampf pro Person und Tag ausgehen.
Weiter ist der Dämmstandard des Gebäudes zu berücksichtigen. Dann ist die Luftfeuchtigkeit der Wohnung (in Abhängigkeit zur Lage des Gebäudes, dem Wind, usw.) ebenfalls ein Kriterium, wie oft und wie lange gelüftet werden muss (Eine Änderung der Luftdichtigkeit der Wohnung ergibt sich z.B. schon aus dem Austausch der Wohnungseingangstür).

Nicht zuletzt ist auch die Art der Heizung mit entscheidend, wie richtig gelüftet werden muss. Luft kann im Verhältnis zu Baustoffen nur geringe Mengen an Wasserdampf aufnehmen. Wird nicht rechtzeitig und zeitnah (zu der Feuchteproduktion) gelüftet, „kriecht“ die Feuchte in die Baustoffe, Textilien und Möbel. Vor Allem Teppichböden und Wände können sehr viel Feuchtigkeit speichern.

Einige Grundregeln des richtigen Lüftens:
– Immer sofort bei höherem Feuchteanfall lüften.
– Für eine ausreichende Grundlüftung sorgen. Dies sind keine Fenster auf Kippstellung! Eine Grundlüftung erreicht man durch stündlich kurzes Lüften oder durch einen kleinen Abluftventilator bei entsprechend geplanten Zuluftöffnungen. Die Grundlüftung sollte in etwa 20-30% des Raumluftvolumens pro Stunde austauschen.
– Direkt nach dem Aufstehen kräftig lüften (Quer-/Stosslüftunng).
– Heizung aufdrehen, Räume auf 25°C aufheizen.
– Heizung runter drehen und unmittelbar danach nochmals alle Räume komplett kräftig lüften.
– Bevor Sie das Haus verlassen, muss mindestens 1x vor beschriebener Lüftungsvorgang durchgeführt worden sein. Alle Feuchtigkeit, die Sie morgens nicht rauslüften, bleibt in den Wänden und Stoffen und ist nur noch schwer herauszubekommen, d.h., Sie müssen 4 bis 8mal mehr lüften, als bei zeitnaher und regelmäßiger Lüftung!
– Je kälter es draußen ist, desto mehr kann entfeuchtet werden!
– Kurze Stoßlüftung ist die beste Möglichkeit der Bedarfslüftung, dann bleiben die Wände warm.
– WICHTIG / SOMMERLÜFTUNG: Sobald die Außentemperaturen über den Innentemperaturen liegen, darf nicht mehr gelüftet werden. Ansonsten holen Sie sich die Feuchtigkeit ins Haus. Dies gilt in den Sommermonaten insbesondere für Kellerräume.

Die weitaus meisten Feuchteschäden in Wohnungen resultieren aus „falschem“ Wohnverhalten. Damit schaden Sie hauptsächlich sich selbst:

1. Gesundheitliche Schäden durch Pilze und Bakterien, sowie aus erhöhten Reaktionen der verschiedenen Stoffgruppen (Feuchte ist ein Katalysator zur erhöhten chemischen Reaktion).
2. Pilz und Milben leben in Symbiose. Je feuchter eine Wohnung oder Teile der Wohnungen sind (zum Beispiel der Teppichboden oder das Schlafzimmer), desto mehr Pilze und Milben mit allen entsprechenden Folgen sind vorhanden.
3. Hoher Energieaufwand zur Beheizung (feuchte Wohnungen brauchen erheblich mehr Wärmeenergie als trockene Wohnungen).
4. Wertverlust durch beschädigte oder pilzbefallene Möbel und Teppiche.
5. Folgekosten der häufigeren Renovierungen.

 

„Richtiges“ Wohnen kann man einfach mit einem handelsüblichen, kombinierten Wärme- Feuchte-Messgerät (Hygrometer) überprüfen. Diese Messinstrumente zeigen die Temperatur und die Feuchte an.

Mit dieser Hilfe gelingt es, dass richtig gelüftet und geheizt werden kann. Die relative Luftfeuchtigkeit kann so konstant auf 50% und niedriger gehalten und stets kontrolliert werden.

Weitere Informationen erhalten sie z.B. über die Energieagentur NRW.

 

 

Energetische Sanierungen

Energetische Sanierungen sind häufige Ursachen von Bauschäden.

Bei der baulichen Veränderung an Dämmung, Wänden, Decken oder Austausch von Fenstern oder auch bei Erneuerung von Heizungsanlagen treten plötzlich Feuchtigkeitsschäden auf, die vorher nicht erkennbar und nicht vorhanden waren.

Die Ursache liegt darin, dass aufgrund der besseren Luftdichtigkeit bzw. der Veränderung des Raumklimas an Schwachstellen von Gebäudeecken wie Decken- und Fensteranschlüssen, Heizkörpernischen und Türanschlüssen oder Dachgesims- und Dachdeckungsanschlüssen plötzlich Feuchtigkeit auftritt und in vielen Fällen auch Schimmel entsteht, obwohl die Sanierung ausgeführt wurde.

Die Sanierung nach den Anforderungen des Gebäude-Energiegesetzes (GEG) bringt bei der Altbausanierung erhebliche Probleme mit sich. Die Sanierung muss ganzheitlich betrachtet werden. Insbesondere der Feuchteschutz in Detailanschlüssen muss berechnet werden bzw. es müssen bauphysikalisch die richtigen Lösungen erarbeitet und ausgeführt werden.

Details müssen beachtet werden, ansonsten sind die entstehenden Bauschäden an sanierten Gebäuden erheblich und sehr teuer. Es reicht nicht, einen Wärmeschutznachweis zu erstellen. Detailplanungen und -kontrollen am Objekt sind vor Ausführung notwendig und Anschlüsse müssen entsprechend geplant werden.

35 Jahre Erfahrung


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