Bausachverständiger & Fachjournalist

Rolf Hoffmann

Holzrahmenbau – seit Jahrhunderten bewährt und modern

Es gibt oft die Diskussionen darüber, wie lange ein Holzrahmenbau hält. Ist es eine neue Bauweise, die keine lange Lebensdauer hat?

Bereits im 13. Jahrhundert wurden z. B. im Rothenburg o. d. Tauber Fachwerkhäuser erstellt. Diese Häuser sind als klassischem Holzrahmenbau-Fertigteilhäuser hergestellt. Die kompletten Häuser wurden auf dem Zimmererplatz, meistens ein zentraler Platz am Ort oder in den Bauhütten, komplett von den Zimmerermeistern und -gesellen angerissen, abgebunden und dann als Wände auf dem Bauplatz aufgestellt. Somit war dies ein Holzrahmenbau-Fertighaus. Oft verfügten diese Häuser schon damals über zwei oder drei Vollgeschosse.

Die Auswahl der Hölzer erfolgte aus der Erfahrung der Zimmerer für die einzelnen Tragelemente heraus. Die Aussteifungen der Wände wurden mittels Streben und Mannfiguren erzielt. Danach wurde das Gebäude mit den damalig vorhandenen Materialien, z. B. Lehm oder Stroh, später Bims- oder Ziegelsteine, ausgemauert und der Innenausbau nach den damaligen Bedürfnissen und dem Materialstatus durchgeführt.

Dies zeigt, dass der Holzrahmenbau bereits seit Jahrhunderten bewährt ist.

In den 1960er Jahren wurde daraus eine Industrie. Der Holzrahmenbau wurde industriell hergestellt. Die Holzqualitäten wurden besser; es wurde mechanisch kontrolliert und technisch getrocknet, so dass die Risiken, die damals beim Holzrahmenbau entstanden, nicht mehr vorhanden sind. An Stelle der Aussteifungselemente – Streben und Mannfiguren – wurden Plattenelemente als Aussteifung verwendet.

Ansonsten ist der Holzrahmenbau in seiner Ständerbauweise mit den gleichen Konstruktionsprinzipien wie vor mehreren 100 Jahren verblieben.

Die Fertigungstechnik hat sich weiterentwickelt, so dass die Elemente nicht mehr am Bauplatz einzeln zusammengesetzt werden, sondern als Fertigteil-Wandelemente angeliefert werden. Diese Wandelemente werden, wenn sie geschlossen hergestellt werden, zusätzlich von der Fachmaterialprüfanstalt (FMPA) nochmals stichprobenartig kontrolliert. Die Hersteller müssen dafür eine Zulassung nachweisen.

Sollten die Hersteller keine Zulassung nachweisen, so müssen die Wände einseitig offen sein, so dass ein Prüfstatiker oder zertifizierter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk die Konstruktion überprüfen kann. Das bedeutet, dass die Qualitätssicherheit bei den heutigen Fertighäusern/Holzrahmenbau wesentlich größer ist, als früher.

Fazit:

Holzrahmenbau ist seit Jahrhunderten modern und bei entsprechender üblichen Pflege und Instandsetzung spricht nichts dagegen, dass der heutige Holzrahmenbau auch seine Lebensdauerberechtigung hat, wie auch „Stein-auf-Stein“-Häuser, die bereits im frühen Mittelalter und auch in der Antike schon erbaut wurden.

Kein Bodengutachten – ist riskant und kann teuer werden

Ein Bodengutachten gibt Klarheit über die Ausführung der Fundamente/Bodenplatte; aus einem Bodengutachten gehen die Grundwasserstände hervor.

Unter Berücksichtigung der Angaben des Bodengutachtens kann entschieden werden, welche Art von Fundament und Bauabdichtung ausgeführt werden und ob und welche Art der Drainage eingebaut werden muss.

Dies ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Kostenanalyse und Grundlage zum Angebot des Objektes.

Dieses Bodengutachten sollte vor Vertragsunterzeichnung vorliegen, damit später keine Nachforderungen aufgrund unerwarteter Bodenverhältnisse entstehen. Diese Nachforderungen können teuer werden und bergen auch ein Risiko für das Bauvorhaben.

Deshalb keinen Bauvertrag ohne Bodengutachten abschließen!

Nager erobern das Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Es häufen sich die Fälle, bei denen Nager (Mäuse, teilweise auch Ratten) in das Wärmedämmverbundsystem eindringen – nicht nur in die Fassade, sondern auch bei Einblasdämmungen.

Das Ausmaß und die Folgen der entstehenden Schäden sieht man erst, wenn es zu spät ist und die Fassade teilweise ausbricht, weil sie hinterfressen wurden bzw. die Gänge extrem auf der gesamten Fassadenfläche verlaufen.

Die üblichen Abschlussschienen an den Fassadenkanten und -anschlüssen bestehen meistens aus PVC und sind für Nager kein Problem.

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen an allen Anschlüssen, unten, oben, seitlich, an den Stellen, an denen Nager eintreten bzw. sich einfressen könnten, zusätzlich unter der Putzabschlussschiene einen Nagergitterstreifen einbauen. Dies dient der Sicherheit Ihres Eigentums.

Die entstehenden Schäden können über die Jahre gesehen immens werden.

Deshalb gilt:

Keine Fassade ohne zusätzliches Nagergitter an den Abschlusskanten unterhalb der Putzanschlussschiene!

Das Phänomen des Nagerbefalls hat sich erst in den letzten Jahren sukzessive entwickelt. Es geht nicht nur um mangelnde oder gestörte Wärmedämmung, sondern teilweise um Fassadenschäden.

Treffen Sie hier entsprechende Vorsorge!

Ältere Fertighäuser im Holzrahmenbau

Oft kommt die Frage auf:

Können ältere Fertighäuser in Holzrahmenbauweise umgebaut bzw. können Veränderungen vorgenommen werden?

Ältere Fertighäuser mit einem Baujahr von mindestens bis ca. 1990 sind nach einem Grundsatzprinzip erbaut – sie haben eine querliegende schubfeste Wand.

Alle anderen Zwischenwände können konstruktiv entfernt bzw. verändert werden oder auch nur teilentfernt werden.

Die Dachkonstruktion besteht überwiegend aus einer freitragenden Sparrenkonstruktion. Das bedeutet, dass keine Stützen für die Dachkonstruktion vorhanden sind. Im Dachgeschoss ist ein variabler Ausbau bzw. eine variable Änderung möglich.

Zu prüfen sind jedoch beim Dachgeschoss, wie die Abwasserleitungen verlegt sind. Diese sind überwiegend nass auf nass gebaut, d. h. Nasszelle über Nasszelle oder sie verlaufen auch manchmal in Querrichtung innerhalb der Deckenbalken bis zum nächsten Nassabfluss. Sie liegen nicht quer zu den Deckenbalken.

Änderungen von schubfesten Wänden sind bedingt auch möglich. Es sollte jedoch ein erfahrener Bausachverständiger für Holzbau hinzugezogen werden, um die Festlegung und Feststellung der möglichen Änderungen zu prüfen.

Die Innenbeplankung der Außenwände mit Spanplatten dient nicht nur der Verkleidung, sondern auch der schubfesten Aussteifung des Gebäudes. Wenn Fenster- oder Türöffnungen verbreitert werden sollen, ist dies möglich, jedoch nur mit Prüfung durch einen Bausachverständigen mit Erfahrung im Fertigbau.

Alle anderen Raumänderungen sind ohne weiteres, wie vorbeschrieben, möglich. Sie können uns Ihre Baupläne senden – wie prüfen für Sie kostenlos, welche Wände entfernt werden können!

Mangelhafte Fassadenverklebung kann zu Bauschäden an der Dachkonstruktion (Dachüberständen) führen

Wärmedämmverbundsystem-Platten (WDVS-Platten) sind an der Fassade mit einer umlaufend um die Platte aufzubringenden Wulstverklebung herzustellen.

In der Praxis muss ich feststellen, dass dies überwiegend nicht ausgeführt wird. Es wird in der Regel eine Punktverklebung durchgeführt. Diese ist natürlich für den Verleger einfacher und schneller, jedoch entstehen durch diese Verklebungsart Abstände zwischen dem Mauerwerk und der Dämmung. Die Fuge, die bis zu 3cm breit sein kann, heizt sich in den Wintermonaten auf, die warme Luft steigt in Kaminwirkung nach oben und kondensiert unterhalb der Dachunterstände.

Dies führt dazu, dass es immer öfter zu Verfaulungen und Verrottungen der Dachüberstände, bis hin zu einem Totalschaden, kommt.

Die Ursache ist eine mangelhafte, fahrlässige Fassadenverklebung.

Baulatten sind keine Dachlatten

Im Handel werden Baulatten in den Abmessungen 2,4cm/4,8cm und 3x5cm/4x6cm, geführt.

Diese Baulatten sind für Unterkonstruktionen, Auffütterungen etc. im Innenausbau, gegebenenfalls auch als Unterkonstruktion im Außenbereich zu verwenden.

Für die Biegebeanspruchung einer Dachlatte ist ein Prüfbericht bzw. auch ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Dazu gibt es eine Vereinbarung für die Zertifizierung von Dachlatten mit CE-Zeichen durch den Sägewerksverband, Holzhandel, Berufsgenossenschaft und Dachdecker- und Zimmererhandwerk (siehe anliegendes Foto).

Deshalb: keine Baulatte als Dachlatte!
Dies ist nicht zulässig. Es besteht eine Gefahr des Versagens bei Mannlast.

Die Dachlatten müssen eine Kennzeichnung haben. Diese lautet CE, SC DIN 4074. Die Musterfirma, die dafür zugelassen ist, muss eine Zertifizierungszulassung haben, um diese Latten herzustellen.

Die Zulassungsnummer muss auf der Latte aufgedruckt sein. Zusätzlich hat die Latte vor Kopf eine rote Farbmarkierung zur optischen Erkennung und Unterscheidung.

Der Hersteller (Sägewerk etc.) muss eine Zertifizierung haben um Dachlatten herstellen zu dürfen. Der Handel darf keine Baulatten als Dachlatten verkaufen.

Fazit:
Baulatten sind als Dachlatten nicht zulässig; die Verwendung als solche kann lebensgefährlich sein!

 

 

Frostschäden im Bereich der Attika

In der modernen Architektur gibt es seit Jahren den Trend zu Neubauten und Gewerbegebäude ohne Dachüberstände mit Flachdach bzw. flach geneigtem Dach und umlaufender Attika (Würfelarchitektur).

Das bedeutet, dass die Attika der oberste Bereich des Hausabschlusses ist. Die Frostschäden in diesem Bereich nehmen stark zu.

Die Fassade der Attika wird zwar wärmedämm-mäßig hochgezogen, sie endet aber oft im Bereich des Abschlusses (Kopfkante Attika). Der Innenbereich der Attika wird ebenfalls nicht gedämmt.

Hier liegt ein ewiges Risiko für Frostschäden. Der Frost greift von oben über die Kopfkante sowie von der Innenkante an und es kommt zu erheblichen Schäden an der Fassade.

Es ist erforderlich, dass die Kopfkante der Attika komplett gedämmt wird sowie auch die Seite zum Flachdach hin. Es ist wichtig, dass die Seitendämmung durchgeht bis zur tragenden Decke und dann erst die Wärmedämmung des Flachdaches (Aufdachdämmung) gegen die Attikadämmung gezogen wird.

Mit dieser Maßnahme wird ein Frostschaden vermieden.

Zu beobachten ist, dass im beschriebenen Bereich erhebliche Frostschäden entstanden sind.

Fazit:

Attika Hauptfassade Kopfdämmung, Innenfassade dämmen bis zur tragenden Decke, dann Dachdämmung anschließen, um keine Wärmebrücke in diesem Bereich zu erhalten.

Schäden durch aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Rohrdurchdringungen – Bodenplatte

Hausgrundwasserwasserleitungen werden unterhalb der Bodenplatte verlegt. Dort wo die Abflussleitungen eingeleitet werden erfolgt eine Durchdringung der Rohre durch die Bodenplatte.

Dieser Anschluss ist sehr oft unfachmännisch ausgeführt. Die Rohrstutzen werden in den Beton der Bodenplatte gelegt. Durch Schrumpfung des Betons entsteht ein Spalt, durch welchen aufsteigende Feuchtigkeit eindringen kann.

Oft wird durch die Handwerker, die die aufgehenden Rohrleitungen anschließen, nochmals zusätzlich Luft geschaffen, um die Rohre entsprechend in Richtung zu bringen.

Diese Kriterien führen dazu, dass ein großer Spalt für aufsteigende Feuchtigkeit besteht.

Die Abdichtung der Katja-Folie mit der Bodenplatte wird nur verklebt. Hier ist die Frage des Klebstoffes bzw. der Haltbarkeit der Verklebung das Problem.

Es ist festzustellen, dass oft nach Jahren eine aufsteigende Feuchtigkeit unterhalb des Estrichs über der Bodenplatte als Ursache die Undichtigkeit im Rohrleitungsanschluss hat. Die Feuchtigkeit kann teilweise in ganz anderen Lagen auf der Bodenplatte unterhalb des Estrichs entstehen, weil das Wasser aufsteigt und sich dann verteilt.

Auch Schimmelbildung an den Wänden, aus dem Estrich resultierend, ist oft in der vorgenannten Ursache begründet.

Maßnahmen

Es wird empfohlen nur Dichtmanschetten (Bauteilsysteme) als Abschluss der Rohrleitungen in der Bodenplatte zu verwenden.

Mit diesen Dichtmanschetten ist, aufgrund der Pressung zum Beton, garantiert, dass keine aufsteigende Feuchtigkeit entsteht. Des Weiteren hat die Dichtmanschette auch den Vorteil, dass gleichzeitig ein Bodenabschluss gegen Radon-Gas im Bereich der Rohrleitungen vorhanden ist.

Somit ist die Verwendung von Dichtmanschetten bautechnisch zu empfehlen und dient gleichzeitig auch als ein Gesundheitsschutz gegen Radon-Gas.

Der Feuchtigkeitsschaden entsteht oft Jahre später, weil die Feuchtigkeit langsam aufsteigt, sich erst unterhalb des Estrichs verteilt und sich erst nach Jahren mit ihrer Wirkung zeigt.

Sie hat aufgrund meiner Erfahrung ein erhebliches Potenzial für Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Estrichs.

 

Reinigung von Pilz- und Bläuebefall auf Bauholz

Insbesondere bei Bauholz und in nicht fertiggestellten Neubauten kann sich ein Pilzbefall sehr schnell wegen extremer Feuchtigkeit, mangelnder Luftzirkulation oder auch bei Brettern mit falscher Lagerung verbreiten.

Daraus ergibt sich ein Pilzbefall oder auch eine Lagerbläue.

Die Ursachen hierfür sind vielseitig.

Zum Entfernen des Pilzbefalls mit entsprechender Reinigung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Bei kleinen Flächen ist ein Abwaschen (Abbürsten) mit Wasserstoffperoxid erfolgreich. Bei etwas größeren Flächen ist eine Beschichtung mit Latex möglich. Diese wird aufgetragen und bleibt 1 bis 2 Tage auf der beschädigten Oberfläche. Danach wird der Latexfilm abgezogen und damit auch der Befall entfernt.

Die sicherste und effektivste Möglichkeit ist die Behandlung mit Trockeneis (Trockeneisstrahlung). Trockeneisstrahlen können Pilzsporen, Schimmel und Verunreinigungen von der Holzoberfläche entfernen, ohne chemische Rückstände zu hinterlassen. Es besteht außerdem der Vorteil, dass bei dieser Methode kein Wasser eingesetzt und somit dem Holz keine weitere Feuchtigkeit zugeführt wird.

Es sollte beachtet werden, dass durch die Bestrahlung der Holzfasern mit Trockeneinstrahlen diese nicht extrem gelöst werden.

Es wird empfohlen, die Flächen  nach der Reinigung – unabhängig von der Reinigungsart – mit einem ölhaltigen Holzschutzmittel nachzubehandeln, um weitere Vorbeugung gegen Schimmelpilze und Bläue zu erhalten.

Pflicht zur Schadstofferkundung bei Umbau- und Sanierungsobjekte im Bestand

Für Planer (Architekten) und Ingenieure ist die Analyse von möglichen Schadstoffen in Bestandsgebäuden seit der Neuregelung des BGB (§ 650p BGB) Pflicht.

Es ist eindeutig geregelt, dass Architekten/Bauingenieure alle Leistungen erbringen müssen, die gemäß dem Stand der Planung erforderlich sind, um die Planungs- und Überwachungsziele entsprechend umsetzen zu können.

§ 650p BGB kann nicht durch vertragliche Vereinbarung zwischen dem Planer und Bauherrn außer Kraft gesetzt werden.

Die Schadstofferkundung schafft die Voraussetzung, um eine fachgerechte Vorplanung mit Kostenschätzung zu erstellen – deshalb ist es erforderlich die Schadstofferkundung bei Beginn der Planung zu beauftragen, damit die Kosten der Entsorgung entsprechend berücksichtigt werden können.

Der Bauherr hat hier eine Mitwirkungspflicht. So gilt § 650p auf für diesen – andernfalls verstößt der Bauherr gegen seine Mitwirkungspflicht nach § 642 BGB.

Der interessierte Leser kann die genauen Ausführungen hierzu in § 650p BGB nachlesen.

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